preparatory:AB 165717
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Meine Ausführungen schliessen sich nahtlos an jene meines Vorredners an. Auch die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 1 den Antrag der Mehrheit. Ich gehe nur kurz auf die betroffenen Artikel und Absätze ein.
Als Erstes ist es zu sagen, dass man bei Absatz 1 Litera a mit dem Antrag der Mehrheit eine Präzisierung erreicht hat. Es werden vor allem die Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen im tertiären Bildungsbereich aufgenommen. Diese Präzisierung ist nicht unwesentlich. Sie wird einerseits vom Gewerbeverband unterstützt, andererseits hat sie einen direkten Zusammenhang mit Artikel 2. Es ist nämlich so, dass die Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen nach Weiterbildungsgesetz neu als Weiterbildung zu taxieren sind. Es besteht deshalb der Wille, dass man auch Stipendien für diesen Weiterbildungsteil aufgrund dieses Gesetzes ausrichten kann.
Aus diesem Grund ist es so: Wenn man bei Artikel 1 Absatz 1 Litera a der Mehrheit folgt, kann man getrost bei Artikel 2 darauf verzichten, mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit Reynard die Weiterbildung explizit im Gesetz zu erwähnen. Ich komme bei der Behandlung dieser Bestimmung darauf zurück. Es wäre redundant, wenn man bei Artikel 2 nur die Weiterbildung aufnehmen würde; damit würde die Bestimmung in Artikel 1 gewissermassen übertrumpft. Es reicht, wenn man die Vorbereitungskurse in Artikel 1 aufnimmt. Man kann dann auf die Ausweitung mit der Erwähnung der Weiterbildung in Artikel 2 verzichten.
Bei Artikel 1 Absatz 1 Litera c haben wir doch schon einen gröberen Sündenfall vor uns, nämlich mit der Ausrichtung der direkten Bundesbeiträge. Es ist bis heute unklar, wer genau diese Mittel verteilen und wie dies geschehen soll. Es wurde von den Sprechern der Minderheit jetzt gesagt, es seien Branchensubventionen, die vom Bund ausgingen. Ich [PAGE 445] gehe eher davon aus, dass sie gemeint haben, es sei eine direkte Subjektfinanzierung durch den Bund. Das würde konkret bedeuten, dass man Bundesstipendien beantragen könnte oder dann gegebenenfalls die kantonalen Stipendien beziehen würde. Das wäre dann eine Art redundante Stipendienvergabe. Ich möchte Sie davor warnen, so vorzugehen. Der Bund gibt den Kantonen, die sich dem Stipendienkonkordat unterstellen, einen Globalbeitrag, den die Kantone jeweils verteilen können.
Aber es ist nicht vorgesehen, dass der Bund direkt eine Subjektfinanzierung macht. Das wäre ein grober Sündenfall. Der Bund ist meiner Meinung nach auch nicht befugt, solche Ausrichtungen zu machen. Das wäre eine Abkehr von der gängigen Stipendienregelung.
Ich möchte hier eine Klammerbemerkung anbringen, weil dies bis jetzt in der Debatte etwas vergessen ging: Der Bund hat sich auf Anfang 2013 massiv stärker an den Beiträgen an die Höheren Fachschulen und an die Teilnehmenden der eidgenössischen Fachprüfungen beteiligt. Es ist von Mehrkosten von 25 Millionen Franken pro Jahr die Rede. Dies ist wirklich kein kleiner Beitrag, sondern es ist ein deutlicher Beitrag, das ging bis jetzt vergessen. Ich habe das auch in der Kommission gerügt. Es kann nicht sein, dass der Bund sich jetzt stärker an den Kosten der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfung beteiligt und hier dann gleich gesagt wird, der Bund beteilige sich gar nicht. Das stimmt überhaupt nicht! Wir haben das Commitment klar abgegeben, dass der Bund sich hier deutlich mehr beteiligt. Darum bitte ich Sie, diesen Sündenfall hier nicht zu begehen.
Bei Absatz 2 ist es halt schon so: Wenn man eine Kann-Formulierung hat, dann wird nichts geschehen. Man sollte hier ganz klar bei der Mehrheit bleiben, das heisst beim Entwurf des Bundesrates, denn das Ausbildungsbeitragsgesetz ist ja nichts anderes als eine Beschreibung des Status quo. Darum sollte man unserer Meinung nach nicht einen Schritt zurückgehen.