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Graf Maya · Nationalrat · 2014-03-19

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Pieren abzulehnen. Es geht darum, den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf Studierende von Höheren Fachschulen und Teilnehmende der Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen auszudehnen. Dieses berechtige Anliegen des Schweizerischen Gewerbeverbandes, das die Mehrheit der Kommission aufgenommen hat, unterstützt die grüne Fraktion ausdrücklich. Diese explizite Erwähnung der Ausrichtung von Beiträgen auch an die Berufsbildungsstudienabschlüsse und die höheren Berufsbildungsabschlüsse sind wichtig zur Stärkung der Berufsbildung, auch in Bezug auf die Gleichwertigkeit. Das duale Bildungssystem muss sich auch bei der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen oder eben auch von Beiträgen zum Beispiel direkt für Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühren für einen höheren Berufsabschluss praktisch bewähren können.

Daher ist es ebenso wichtig, dass Sie die Minderheit Steiert zu Buchstabe c und somit auch Artikel 7a unterstützen. Damit kann der Bund direkt an bestimmte Branchen für die höhere Berufsbildung Bundesbeiträge auszahlen. Dies wäre dann auch ohne grosse administrative Abklärungen nötig. Es ginge um Pauschalen, zum Beispiel für Prüfungskosten, und nicht um individuelle finanzielle Abklärungen. Dieser Antrag gibt auch dem Bundesrat Spielraum, in weiteren Fällen und immer in Zusammenarbeit mit der Branche - es ist mir wichtig, dies zu betonen - aktiv zu werden. Auch dieser Antrag entspricht einem expliziten Wunsch des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Noch kurz zu Absatz 2: Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Pieren abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Mit diesem Gesetz wollen wir ja gerade dem Bund den Auftrag geben, die Ausbildungsbeiträge im tertiären Bildungsbereich zu harmonisieren. Wollen Sie zurück zur Kann-Formulierung, können Sie auch gleich auf die Gesetzesvorlage verzichten, denn die Kann-Formulierung steht ja bereits in der Verfassung.