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AB 165739

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit schlägt bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a eine vom Konkordat abweichende Formulierung vor. Lassen Sie mich erklären, weshalb dies abzulehnen ist.

Es ist so: Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Bundesrat seinerseits Abweichungen vom Konkordat vorgeschlagen. Die Kantone haben dies stark kritisiert, und zwar aus gutem Grund. Durch die Abweichung vom Konkordat entsteht eine parallele Gesetzgebung, und ich habe Sie vorhin im Eintretensreferat meinerseits darum gebeten, keine parallele Gesetzgebung zuzulassen. Der Bund muss ein Interesse daran haben, sein Gesetz wie bisher ohne grossen administrativen Aufwand umsetzen zu können. Inhaltlich habe ich für das Anliegen der Kommissionsmehrheit, die höhere Berufsbildung zu stärken, natürlich volles Verständnis, aber die Beifügung "Studierende von Höheren Fachschulen und Teilnehmende der Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen" bringt keinen Mehrwert. Der Verweis auf das Konkordat ist auch hier völlig ausreichend. Die Autoren des Konkordates haben an die höhere Berufsbildung gedacht, und gemäss Kommentar zum Konkordat ist die höhere Berufsbildung auf jeden Fall einbezogen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und der Minderheit zu folgen.

Bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c und dann bei Artikel 7a geht es um die Möglichkeit, auch direkte Bundesbeiträge ausrichten zu können. Mit Artikel 7a wird dafür das überwiegende öffentliche Interesse zugrunde gelegt. Ich will gleich darauf zu sprechen kommen, vorerst aber ein paar Bemerkungen zu Absatz 1 Buchstabe c: Ich erachte es als höchst problematisch, und es wäre gesetzgebungstechnisch auch [PAGE 446] höchst ungewöhnlich, pauschale Subventionen des Bundes an die Kantone wie auch Beiträge des Bundes an die Individuen in einem einzigen Gesetz regeln zu wollen. Wir müssten speziell für diese Bundesstipendien eine Stipendienverwaltung aufbauen. Das widerspricht meiner Vorstellung von einem schlanken Gesetz.

Der von der Minderheit vorgeschlagene Grundsatz in Artikel 7a dürfte für die Gewährung von Stipendien an Individuen nicht ausreichen. Es bräuchte dringend weitere Konkretisierungen, wer wann wofür Beiträge erhält. Dies gesagt habend, bitte ich Sie um Ablehnung des Antrages der Minderheit Steiert bei Artikel 1 und auch um Ablehnung des Vorschlages der Minderheit Steiert gemäss Artikel 7a.

Dann noch zu Absatz 2: Es hat einen rein gesetzeslogischen Grund, dass es jetzt "will" heissen soll und nicht "kann". Der Bund will etwas tun. Ich bitte Sie also, das Wollen zu unterstützen und damit den Antrag der Minderheit Pieren abzulehnen.

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