Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-03-19
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Ich habe schon angetönt, warum die Ausweitung auf die Weiterbildung hier bei Artikel 2 völlig fehl am Platz ist. Die Weiterbildung gehört nicht in dieses Gesetz. Wir haben in den Diskussionen zum Weiterbildungsgesetz klar gesehen, dass der Weiterbildungsbegriff sehr weit ist. Ich nenne immer mein Paradebeispiel: Der Weiterbildungsbegriff geht vom Gitarrenkurs der Migros-Klubschule bis zum Executive MBA an einer Hochschule. Das ist das grosse Problem, wenn man hier einen Weiterbildungsbegriff definiert. Das würde dann eigentlich aussagen, dass der Bund auch Stipendienbeiträge an die Kantone ausrichten kann für Weiterbildung, die ja im privaten Rahmen, im Rahmen der Eigeninitiative vonstattengeht und eben nicht stipendienwürdig ist. Der Begriff "Weiterbildung" wurde hier nur eingefügt, um felsenfest zu bestimmen, um zu untermauern, dass auch die in Artikel 1 genannten Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen integriert sind; aber das ist redundant.
Ich möchte Sie davor warnen, hier den Weiterbildungsbegriff einzufügen. Wir haben im Rahmen der Beratungen zum Weiterbildungsgesetz gesehen, dass im ganzen Weiterbildungsmarkt rund 5 Milliarden Franken im Spiel sind. Ich habe Ihnen vorhin anhand eines Beispiels erklärt, wie breit der Weiterbildungsbegriff ist. Wenn man jetzt die gängigen Stipendien für den konsekutiven Bereich, also die Hochschulstipendien des Tertiär-A-Bereichs und die Stipendien des Tertiär-B-Bereichs, nimmt und noch den ganzen Weiterbildungsbereich hinzufügt, dann haben wir echt ein Finanzierungsproblem. Das wird dann auf Kosten der Stipendien für den konsekutiven Bereich gehen, wenn man hier den Weiterbildungsbereich einfügt.
Ich sage auch ganz klar, dass das Einfügen des Weiterbildungsbegriffs ein Widerspruch zum Stipendienkonkordat ist. Das Stipendienkonkordat geht nicht davon aus, dass es auch noch die Weiterbildung unterstützt. Das Stipendienkonkordat will, genauso, wie es die Artikel auch aussagen, den Hochschulbildungsbereich und den Tertiär-B-Bereich unterstützen. Deshalb wäre es ein grosser Widerspruch, den Sie bei dieser Gesetzgebung aufkommen lassen würden, und eine Disharmonisierung, wenn Sie hier den Weiterbildungsbereich eingliedern würden, aber die Kantone entsprechend darauf verzichten würden. Dann würden Sie genau das Gegenteil von dem machen, was das Ziel der Gesetzesrevision ist, nämlich eine Harmonisierung. Deshalb ist diese Nennung hier unnötig, verwirrend und kontraproduktiv.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.