Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-19
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Das Problem, das mit der Motion Darbellay aufgeworfen wird, die im Nationalrat angenommen worden ist, ist quantitativ ein kleines Problem, zahlenmässig aber für die Betroffenen gravierend. Fälle, die vor allem in der Westschweiz hohe Wellen geworfen haben, haben zu verschiedenen Vorstössen geführt, hier im Rat zur Interpellation Comte 11.3474 und im Nationalrat zu dieser Motion Darbellay.
Worum geht es? Es besteht folgendes Problem: Wenn ein Unfall in einer Zeit geschieht, wenn jemand als Jugendlicher noch keinen Arbeitnehmerstatus hat, und wenn dieser Unfall dann Spätfolgen hat, wenn die betreffende Person als Arbeitnehmer beschäftigt ist, sind zwar die Behandlungskosten wie bei Krankheit durch die Krankenversicherung gedeckt, es fehlt aber eine Deckung des Taggeldes - und das, obschon es klar ist, dass ein Unfall vorliegt und an sich eine unfallbedingte Verursachung der Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, diese Problematik anzuschauen und eine Lösung über das UVG zu suchen.
Der Bundesrat hält der Motion Darbellay drei Argumente entgegen: Das erste Argument ist, dass es oft schwierig sei, eine Kausalität der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, also den Rückbezug zum ursprünglichen Unfall. Das ist nicht sehr überzeugend. Das ist auch bei Rückfällen nach Unfällen im Erwachsenenalter so. Die Kausalität des Rückfalls zur Unfallbedingtheit muss nachgewiesen sein. Das ist das Problem desjenigen, der Leistungen in Anspruch nimmt. Diese Antwort würde also auch bei Erwachsenen gelten. Dort ist aber klar, dass Rückfälle gedeckt sind. Dasselbe muss bei Unfällen von Jugendlichen gelten.
Das zweite Argument lautet, es sei möglich, eine Taggeldversicherung auf freiwilliger Basis abzuschliessen. Auch hier ist die Antwort leider nicht überzeugend. Gerade wenn ein Vorzustand vorliegt, ist es oft nicht möglich, eine Versicherung abzuschliessen, oder es wird ein Vorbehalt gemacht. Die Deckung ist nicht gegeben, die Leute gehen leer aus. Sie sind hinsichtlich einer Arbeitsunfähigkeit, die einwandfrei und nachgewiesenermassen unfallbedingt ist, durch keine Versicherung gedeckt.
Ein drittes Argument wird vorgebracht; es ist die grosse Keule: Es wird gesagt, dass es das Parlament mehrfach abgelehnt habe, eine Taggeldversicherung bei Krankheit einzuführen. Das trifft zu. Persönlich finde ich, das müsse geändert werden, nur war das nie mehrheitsfähig. Aber das ist auch keine Antwort auf das Problem. Hier geht es klar um unfallbedingte Arbeitsausfälle; das Fehlen einer allgemeinen Krankentaggeldversicherung ist kein Argument gegen diese Motion Darbellay. Es geht um einen Spezialfall unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Daher ist die Mehrheit der Kommission zum Schluss gelangt, dass das Problem angegangen werden muss, dass es sich für die Betroffenen um einen stossenden Mangel handelt. Quantitativ ist das Problem nicht enorm, aber für die Betroffenen ist es gross. Wir meinen deshalb, dass hier eine Lösung gefunden werden soll. Die Kommissionsmehrheit schlägt - immerhin - eine kleine, aber relevante Änderung im Wortlaut der Motion vor, indem das Wort "oder" eingefügt wird: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des UVG und/oder gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen", um eine Lösung zu finden. Der Bundesrat hat bei der Lösung des Problems freie Hand, wie er es angehen will. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Meinung, dass das Problem angegangen werden soll.
Man kann im Übrigen noch etwas zu möglichen Pisten anfügen, auf denen eine Lösung gefunden werden kann. Es gibt bereits heute in Artikel 73 des Unfallversicherungsgesetzes eine Lösung für Spezialfälle, die sogenannte Ersatzkasse. Dort wird beispielsweise die Deckung gelöst in Fällen, bei denen eine Versicherung von Arbeitnehmern unterblieben ist, beispielsweise deshalb, weil der Arbeitgeber keine Versicherung gefunden hat oder es sträflich unterlassen hat, eine [PAGE 317] Versicherung abzuschliessen. Auch für Spezialfälle von entsandten Arbeitnehmern greift die Ersatzkasse. Der Sinn dieser Ersatzkasse ist es, allen Leuten die Deckung zu gewähren, die man hätte versichern müssen und die es nicht wurden. In Anlehnung an diese Spezialfälle bei der Ersatzkasse wäre es denkbar, auch eine Lösung für jene Spezialfälle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu finden, bei denen ein Rückfall eines Unfalls vorliegt.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion mit dieser Änderung und Flexibilisierung im Text zu unterstützen.