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Hess Hans · Ständerat · 2014-03-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Der Vorstoss basiert auf dem GPK-Bericht zur Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA. Damals bestand ein allgemeines Missbehagen darüber, dass die UBS als systemrelevante Bank für ihr Verhalten, das zu einer massiven Rettungsaktion durch den Bund und die Schweizerische Nationalbank führte, nicht in die Pflicht genommen werden konnte. Es zeigte sich dann, dass eine Änderung der Artikel 164 und 165 StGB, wie sie in unserem ursprünglichen Motionstext vorgeschlagen worden war, nicht zum Ziel führen konnte. Der Bundesrat sprach sich deshalb gegen die Motion aus. Der Berichterstatter der GPK, der Sprechende, empfahl, trotzdem an der Motion festzuhalten und es dem Nationalrat zu überlassen, den juristischen Bedenken des Bundesrates Rechnung zu tragen. Unser Rat hiess den Vorstoss am 23. September 2010 ohne Gegenstimme gut. Am 2. März 2011 nahm der Nationalrat auf Antrag seiner GPK einen abgeänderten Motionstext ohne Gegenstimme an. In seiner jetzigen Form bezweckt der Vorstoss, eine Strafnorm zu schaffen, damit in ausserordentlichen Lagen, welche eine staatliche Intervention in Form einer bedeutenden finanziellen Unterstützung einer systemrelevanten Unternehmung notwendig machen, die Gläubiger gegen den Schuldner auch strafrechtlich vorgehen können. Voraussetzung dafür soll sein, dass der Schuldner aufgrund seiner Misswirtschaft zur Notwendigkeit der staatlichen Intervention beigetragen hat. Dabei wird bewusst auf die effektiv erfolgte Stützungsmassnahme des Staates abgestellt und nicht auf schwer zu beweisende Faktoren wie die Notwendigkeit einer Rettung der Unternehmung vor dem Konkurs.

Unsere GPK ist der Meinung, dass das Anliegen nach wie vor Gültigkeit hat, hofft aber selbstverständlich, dass der Fall nie eintrifft. Der vorliegende Motionstext belässt dem Bundesrat den notwendigen Spielraum, um die Forderung sachgerecht umzusetzen. In diesem Sinne ersuche ich Sie, der abgeänderten Motion zuzustimmen.