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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-19

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt doch kurz etwas bemerken. Die Absicht ist sicher positiv, jetzt einen Bericht auszulösen über die EMRK und ihre Entwicklung, ihre Stellung in unserem Rechtssystem, die Errungenschaften, die sich daraus ergeben haben und die für unsere Rechtsentwicklung fundamental sind. Ich muss einfach Distanz gegenüber Kollege Stöckli markieren, und zwar betrifft das die vierte Frage, denn das wurde jetzt nicht in aller Deutlichkeit gesagt. Es ist eine schwierige Vorstellung, überhaupt in Betracht zu ziehen, die EMRK zu kündigen. Ich möchte mich nur schon gegen diese Fragestellung verwahren.

Es ist aus Sicht der Grundrechtsentwicklung in der Schweiz undenkbar, dass sie in Betracht ziehen könnte, die EMRK zu kündigen. Der Stellenwert dieser Grundrechtscharta der EMRK ist noch viel bedeutender geworden, dies bedingt durch grundrechts-, durch menschenrechtskritische Bestimmungen in unserer neuen Bundesverfassung. Darüber werden wir ja anlässlich der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative noch ausführlich diskutieren können.

Aber es ist klar: Die EMRK hat an Bedeutung gewonnen. In der Vergangenheit war sie schon sehr wichtig. Wir haben das ja beim Rehabilitierungsgesetz in Bezug auf die administrativ Versorgten gesehen. Die positive Entwicklung ist nur dank der Ratifikation der EMRK möglich geworden. Es gibt viele andere Beispiele. In der heutigen Zeit ist es umso wichtiger, das anzustreben. Deshalb darf hier kein Zweifel daran gelassen werden - und deshalb habe ich mich überhaupt zu Wort gemeldet -, dass es nicht infrage kommen kann, diese Konvention zu kündigen. Sie gehört zum elementaren Teil unserer Rechtsordnung, und die Grundrechtsentwicklung muss heute umso mehr unterstrichen werden, als gewisse Grundrechte auch bei uns angefochten werden.

Vielleicht noch eine Bemerkung zur Begründung von Kollege Stöckli: Wenn er es als Makel bezeichnet, dass über die EMRK keine Volksabstimmung stattgefunden hat, muss ich auch da eine andere Position vertreten. Auch gegen die Ratifikation der Uno-Menschenrechtspakte - das ist ja die homologe Menschenrechtskodifikation auf Weltebene - ist kein Referendum ergriffen worden. Es wäre möglich gewesen, gegen die Ratifikation dieser Uno-Menschenrechtspakte Anfang der Neunzigerjahre ein Referendum zu ergreifen. Es ist doch kein Makel, wenn darüber keine Volksabstimmung stattgefunden hat. Entscheidend ist die Kodifikation dieser Grundrechte. Es sind ja Kodifikationen von Grundrechten, die unabhängig von ihrer Implementierung im nationalen Recht halt unsere Grundrechte konstituieren. Deshalb hat ja auch das Bundesgericht vor der neuen Verfassung ungeschriebene Grundrechte anerkannt, über die nie abgestimmt worden ist, weil diese Grundrechte unabhängig davon, ob sie auch in der Verfassung verankert sind oder nicht, existieren und ihre Geltung beanspruchen.

In diesem Sinne und mit diesen Bemerkungen begrüsse ich den Bericht, meine aber doch, dass die Stossrichtung des Berichtes so sein muss, wie Kollege Stöckli am Schluss seines Votums festgehalten hat: Die EMRK ist eine grossartige Errungenschaft in der europäischen Rechtsentwicklung. Es ist daher für die Schweiz von grösster Bedeutung, dass wir hier der europäischen Grundrechtsgemeinschaft angehören, wie wir auch die Uno-Menschenrechtspakte ratifiziert haben. Ein Bericht muss in dieser und nicht in einer anderen Perspektive verfasst werden.