Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-19
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser Bestimmung? Es geht um den Deliktskatalog. Dieser gibt die Antwort auf die Frage, bei welchen Delikten eine solche Überwachung überhaupt angeordnet werden kann - immer vorausgesetzt, die Voraussetzungen von Absatz 1 sind dafür erfüllt. Der Deliktskatalog in Artikel 269 Absatz 2 unterscheidet sich vom Deliktskatalog für die verdeckten Ermittlungen; wir werden nachher darauf zu sprechen kommen, wenn wir über die Einsatzmöglichkeiten der Govware zu sprechen kommen. Bei diesem Deliktskatalog beantragt die Kommission, die Delikte gemäss Waffengesetz - und dort jene gemäss Artikel 33 Absatz 3 - in den Katalog aufzunehmen, der Auffassung folgend, dass die fraglichen Delikte wichtig genug sind, um eine Überwachungsmöglichkeit zu rechtfertigen. Stets ist dazu auch festzuhalten, dass Überwachungen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und innerhalb von 24 Stunden durch das Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden müssen und dass sie sich immer im Rahmen der Verhältnismässigkeit bewegen müssen.