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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Vorweg: Der Bundesrat teilt die grosse Wertschätzung für das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR), das in der Tat eine hervorragende Arbeit leistet; das ist nicht nur die Sicht des Bundesrates, sondern auch die Sicht gerade auch der Wissenschaft. Der akademische Ruf dieses Instituts ist sehr gut, daran möchten wir auch nichts ändern.

Warum ist aber der Bundesrat darauf gekommen, hier eine Änderung vorzusehen? Das Institut verfügt heute über eine eigene Rechtspersönlichkeit, aber nicht über eine eigene Rechnung. Sie kennen die Leitsätze des Corporate-Governance-Berichtes, der besagt, dass solche hybriden Organisationsstrukturen in der Bundesverwaltung nicht mehr möglich sein sollen. Der Bundesrat hat deshalb abgewogen zwischen einer vollständigen Auslagerung und einem Einbezug in die zentrale Bundesverwaltung, wobei wir uns für die zweite Option entschieden haben. Ich darf Ihnen aber versichern, dass sich der Bundesrat sehr bewusst ist, dass die wissenschaftliche Unabhängigkeit für die Glaubwürdigkeit des SIR und für den Ruf des SIR von absolut zentraler Bedeutung ist. Es ist also nicht die Absicht des Bundesrates, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Wir wollen, dass dieser Ruf und diese hohe Glaubwürdigkeit des SIR keinen Schaden nehmen.

Es ist denn auch so, dass die Unabhängigkeit des SIR bezüglich seiner gutachterlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit sichergestellt sein muss. Wir denken daher, dass - auch in Abweichung der Regelungen, die sonst für die Einheiten der zentralen Bundesverwaltung im Gesetz gelten - diese wissenschaftliche und gutachterliche Unabhängigkeit ausdrücklich verankert werden muss. Das ist auch, denke ich, ein starker Ausdruck des Willens, diese Unabhängigkeit weiterhin zu gewährleisten. Das wird also so im Gesetz vorgesehen sein.

Auf Ihre Frage in Bezug auf den Standort ist zu sagen, dass nicht geplant ist, den Standort des SIR in irgendeiner Form zu ändern; dies nicht nur, weil eine gewisse physische Distanz auch Unabhängigkeit gewährleisten kann. Vielmehr denken wir, dass es dort, wo es jetzt ist, sehr gut positioniert ist. Es gibt keinen Anlass, etwas daran zu ändern. Es gibt ja - wie Sie auch erwähnt haben - jene Vereinbarung aus dem Jahr 1979 zwischen dem Bund und dem Kanton Waadt. Wir haben, wie gesagt, nicht die Absicht, etwas daran zu ändern.

Also, die Zielrichtung und das Anliegen, die Unabhängigkeit des SIR auch weiterhin sicherzustellen und alles dafür zu tun, das entspricht auch der Absicht des Bundesrates. Von daher scheint es mir, dass es zum Interpellanten und auch zum Votum von Frau Ständerätin Savary keine Differenz gibt.