Randegger Johannes · Nationalrat · 2001-11-28
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-28
Wortprotokoll
Die Frage ist: Soll der Bund bezüglich der Qualitätsstandards und deren Einhaltung eine federführende Rolle übernehmen, ja oder nein? Von der Vorlage her bereits völlig unbestritten ist die Freiheit der Methoden, nach denen die Qualitätsentwicklung in den einzelnen Branchen, den einzelnen Betrieben geregelt wird.
Ich mache Sie jetzt auch auf den Anhang zum Gesetz aufmerksam: Wenn Sie die Fahne auf Seiten 48 und 49 nehmen, dann finden Sie da die Zuständigkeiten der Kantone. Buchstabe a betrifft die Qualitätsentwicklung - Zuständigkeit im Bereich der Kantone. Genauso im partnerschaftlichen Sinne ist die Zuständigkeit für die Qualitätsentwicklung eben auch bei den Organisationen der Arbeitswelt geregelt. Das ist also nicht eine alleinige Aufgabe des Bundes, sondern es geht um die Frage, ob er hier mehr Einfluss, mehr Federführung übernehmen soll.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass in der Schweiz bis Ende 2002 bereits zwei Drittel der Schulen qualitätszertifiziert sind, dass Standards festgelegt sind, die von den Verbänden stammen. Ich darf darauf hinweisen, dass die Prüfungsexperten autonom sind und dass mit der Zertifizierung nach Qualitätssicherungssystemen eigentlich Ziele festgelegt werden. Es wird gesagt, wie die Resultate gemessen werden. Es wird auch festgehalten, dass Abweichungen korrigiert werden. Es ist also der Wille der Mehrheit, dass der Bund hier in Zukunft eine stärkere Rolle spielt, etwas mehr Führungsverantwortung übernimmt. Ich darf auch darauf hinweisen, dass die EDK - Sie alle haben ein Schreiben von der EDK erhalten - einstimmig hinter diesem Vorschlag steht.
In der Kommission betrug das Stimmenverhältnis 10 zu 8. Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.