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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-10

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Das Gesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen kommt spät, aber doch nicht so spät, dass es nicht noch für Tausende von Menschen, die dieses Schicksal erlitten haben, wirksam werden kann - und für ihre Angehörigen und Nachkommen, die heute mitten in unserer Gesellschaft leben. Dass dieses Gesetz möglich geworden ist, ist den Betroffenen zu verdanken, die es gewagt haben, nach Jahrzehnten des Verschweigens, der Verdrängung und der Unterdrückung das Schweigen zu brechen, Betroffenen, die ihr Schicksal nicht länger als persönliches Verhängnis verstanden haben, sondern als grosses staatliches Unrecht, das ihnen allen angetan worden ist. Diese traurigen Vorgänge gehen ja nicht nur die administrativ Versorgten, ihre Angehörigen und Nachkommen, sondern uns alle etwas an.

Die Rehabilitierung ist eine Reverenz an Menschen wie Ursula Biondi, Madeleine Ischer - sie sind dort oben auf der Tribüne -, Gina Rubeli, Christoph Pöschmann, Kurt Solenthaler, Rita Schreier und Christina Jäggi, um nur einige zu nennen. Sie haben es mit ihrem Mut und ihrem Engagement möglich gemacht, dass dieses dunkle Kapitel schweizerischer Sozialgeschichte öffentlich geworden ist. Zentrale Beiträge hat auch der "Beobachter" geleistet. Ohne das Engagement seiner Redaktoren, allen voran Dominique Strebel, wären wir heute nicht so weit. Eine Reverenz verdient schliesslich der schon 1959 verstorbene Publizist und Schriftsteller Carl Albert Loosli. Selber ein Betroffener, hat er schon 1938 die willkürlichen Versorgungen mit seinen Artikeln unter dem Titel "Administrativjustiz" in aller Schärfe angeprangert, wenn auch damals leider erfolglos.

Worum ging es bei den administrativen Versorgungen, die in der Schweiz, Herr Engler hat es gesagt, bis 1981 praktiziert wurden? Menschen, vor allem junge Menschen, wurden in Strafanstalten eingewiesen, obschon sie nie ein Delikt begangen hatten. Bei jungen Frauen genügte ein uneheliches Kind oder das, was man damals "vorehelichen Geschlechtsverkehr" nannte. Eingesperrt wurden Menschen, die sich nicht so verhielten, wie es die Behörden oder ihr Umfeld von ihnen erwarteten, obschon sie kein Delikt begangen hatten. Eine junge Frau wurde beispielsweise Ende der Sechzigerjahre letztlich noch dafür sanktioniert, dass sie im Dorf frech auf einem Velo mit aufgestellter Lenkstange herumfuhr. Einen Rechtsweg gab es bei den administrativen Versorgungen nicht. Die Betroffenen waren der obrigkeitlichen Willkür ausgeliefert.

Bei der Lektüre der traurigen Schicksale - sie sind eindrücklicher als ein Roman - zieht sich die Tatsache der Armut der Versorgten wie ein roter Faden durch die Berichte. Die Geschichte der administrativen Versorgungen ist im Rückblick, wie es seinerzeit schon Carl Albert Loosli formuliert hatte, die eines Kampfes gegen Arme und Mittellose, die sich nicht konform verhielten. Bei einer unehelichen Geburt beispielsweise gab es Lösungen, wenn die Mutter aus gehobenen Schichten kam. Bei jungen Frauen aus einfachen und erst recht aus armen Verhältnissen schlugen die Behörden oft erbarmungslos zu. Die Erfahrungsberichte zu den Versorgungen in Hindelbank zu diesem Thema sind erschütternd.

Mit dem Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen wird das Unrecht anerkannt, das diesen Menschen zugefügt wurde. Das ist für sie selber, für ihre Nachkommen und Angehörigen ein zentraler Schritt, aber nicht nur für sie, sondern auch für die schweizerische Gesellschaft, indem sie klarmacht, dass sie sich diesen dunklen Kapiteln ihrer Sozialgeschichte stellen will. Mit diesem Gesetz ist diese Geschichte aber nicht abgeschlossen, vielmehr beginnt eine neue Etappe. Zentral sind dabei drei Dinge.

1. Das unbedingte Akteneinsichtsrecht für die Betroffenen und, nach ihrem Tod, für ihre Angehörigen: Das wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit, war es aber in der Vergangenheit leider oft nicht. Vor allem wenn man die Beispiele nachliest, welche Hürden überwunden werden mussten, welcher Aufwand getrieben werden musste, wie viele Anwälte eingeschaltet werden mussten, um dieses elementare Recht zu bekommen, sieht man, wie nötig es ist, eine solche Regelung auch im Gesetz zu treffen.

2. Die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission für die Untersuchung der Geschichte der administrativen Versorgungen: Die Formulierung des Gesetzes sorgt dafür, dass die Untersuchung breit genug angelegt wird, auch unter Einbezug der von Herrn Engler bereits erwähnten anderen staatlichen Zwangsmassnahmen, beispielsweise der Zwangssterilisierungen, aber auch des sogenannten Verdingkinderwesens, der Fremdplatzierungen. Es handelt sich um eine Untersuchung, die hier aufgegleist wird, die für wichtige Erkenntnisse für unsere Gesellschaft sorgen soll.

3. Die Entschädigung, die wohl der schwierigste Punkt ist: Aus dem Gesetz selber ergeben sich keine finanziellen Ansprüche. Das heisst aber nicht, dass es keine finanziellen Entschädigungen geben wird. Es ist kein Geheimnis, dass ich ursprünglich, noch als Nationalrat, die Regelung einer finanziellen Entschädigung in die parlamentarische Initiative aufnehmen wollte, darauf dann aber mit Blick auf die Mehrheitsfähigkeit des Gesetzes verzichtet habe, ja nach Rücksprache mit der Gruppe der Betroffenen, die am Ursprung der Initiative standen, verzichten musste, weil es darum ging, jetzt und nicht irgendwann in ferner Zukunft - wenn überhaupt noch! - der Rehabilitierung und der historischen Aufarbeitung zum Durchbruch zu verhelfen. Die Betroffenen wollen und können nicht mehr warten.

Rückblickend, vor dem Hintergrund der Erfahrungen seit der Einreichung der Initiative vor nunmehr drei Jahren, bin ich geneigt, im Verzicht auf die Regelung der Entschädigung in diesem Gesetz auch ein Stück Weisheit zu sehen; dies nicht nur deshalb, weil die Vorlage sonst vielleicht gar nie [PAGE 99] gekommen oder weil sie sonst steckengeblieben wäre, noch bevor sie überhaupt richtig ausgearbeitet war, sondern auch deshalb, weil inzwischen auf der Stufe der Verwaltung doch einiges in Gang gekommen ist und der vom EJPD ins Leben gerufene runde Tisch daran ist, Lösungen für eine Soforthilfe vorzuschlagen. Die Soforthilfe ist dringend nötig, weil die Betroffenen schon älter sind und nicht mehr lange warten können. Unabhängig von dieser Soforthilfe ist die Fondslösung für eine Entschädigung, über die dann wieder auf dem Wege der Gesetzgebung entschieden werden muss, recht anspruchsvoll, weil auch die Kantone und andere Gremien mit einbezogen werden müssen.

Immerhin an dieser Stelle noch eine Bemerkung zum Kapitel Soforthilfe, die eigentlich auf gutem Wege ist, auch dank der innovativen Vorschläge seitens der Kantone: Die Weigerung des Schweizer Bauernverbandes, hier mitzuziehen -, mindestens einstweilen weigert sich der Bauernverband, hier mitzuziehen - ist schwer verständlich, haben doch insbesondere Schweizer Bauern beim Verdingkinderwesen stark mitgewirkt und, man muss das auch sagen, im Ergebnis auch mitprofitiert.

Insgesamt ist es aber zentral, dass die Soforthilfe für die Betroffenen rasch kommt und unbürokratisch umgesetzt wird. Das ist ja auch so vorgesehen, noch in diesem Jahr. Die definitive Fondslösung muss umsichtig, aber doch zielstrebig aufgegleist werden. Das soll parallel zur Arbeit der Expertenkommission geschehen, die mit dem neuen Gesetz eingesetzt wird.

Zu etwas Letztem: Die Erfahrungen mit der rechtsstaatlich unhaltbaren administrativen Versorgung zeigen, welche grossen rechtspolitischen Fortschritte die Schweiz der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und damit der Anerkennung der transnational geltenden Menschenrechte verdankt. Die administrative Versorgung gehörte wie das fehlende Frauenstimmrecht zu den Hindernissen auf dem Weg zur Ratifikation der EMRK. Wir tun gut daran, die zentrale Bedeutung der EMRK für unsere Grundrechtsentwicklung zu unterstreichen, gerade heute, zu diesem Zeitpunkt. Denn wir stehen mit diesem Gesetz vor einem wichtigen Schritt für die administrativ Versorgten, denen grosses Unrecht widerfahren ist. Aber wir stehen auch vor einem wichtigen Schritt für die Zukunft unserer Gesellschaft, weil dieses Gesetz eine Mahnung für die Zukunft bedeutet, denn so etwas darf sich bei uns nicht mehr wiederholen, auch nicht in anderem Gewand.