Janiak Claude · Ständerat · 2014-03-10
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Ich habe in der Kommission ausgeführt, dass ich einen persönlichen Bezug zu dieser Thematik habe. Als ich in den Siebzigerjahren meine Dissertation über den Strafvollzug schrieb, hatte ich Kontakte zu solchen Personen, die in Witzwil einsassen, und zwar jahrelang und ohne Urteil. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass die Änderung des ZGB, die Herr Rechsteiner soeben angesprochen hat, nicht sehr weit zurückliegt. Sie ist 1981 in Kraft getreten; das ist ein Zeitpunkt, an den sich die meisten von uns noch sehr wohl und sehr gut erinnern können.
Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Rahmen der Kommissionsberatung darauf hingewiesen, dass die finanzielle Frage intensiv diskutiert worden sei und werde. Am runden Tisch sei man zum Schluss gekommen, es mache keinen Sinn, eine finanzielle Entschädigung in das Bundesgesetz hineinzunehmen; Herr Rechsteiner hat auch darauf Bezug genommen. Es ist aber klar, dass die Türe für eine finanzielle Entschädigung damit nicht zu ist. Frau Bundesrätin Sommaruga hat berichtet, man habe versucht, möglichst rasch und unbürokratisch Geld zur Verfügung zu stellen, von 8 Millionen Franken war die Rede, damit dort, wo unmittelbar eine Leistung notwendig sei, etwas ausbezahlt werden könne. Für alles andere brauche es eben eine gesetzliche Grundlage.
Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, was der Geltungsbereich dieses Gesetzes ist. Er hat auch erläutert - auch Herr Rechsteiner hat darauf Bezug genommen -, was darin noch fehlt: die Zwangskastrierten, die Zwangsadoptierten, die Heimplatzierten und die Fremdplatzierten. Jetzt kommt - deshalb habe ich mich hier auch zu Wort gemeldet - ausgerechnet der Bauernverband, noch bevor die Gesetzgebung abgeschlossen ist, und lässt uns wissen, dass er nicht gedenke, sich am Soforthilfefonds für noch heute notleidende ehemalige Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte und Zwangssterilisierte zu beteiligen. Es gibt aber sehr viele solche Leute, die heute noch leben. Er macht geltend, die Behörden und nicht der Bauernverband hätten diese Massnahmen verfügt. Ich muss Ihnen sagen: Diese Haltung empört mich! Man fühlt sich in Gotthelfs Zeiten zurückversetzt.
Die Geschichte hat den Bauernstand längst eingeholt; er kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen. Am Aufbau des Verdingkindersystems waren die Bauern von Anfang an beteiligt, und sie haben über Jahre davon profitiert. Im Emmental und anderswo dürfte mancher Bauer gleichzeitig Gemeindepräsident oder Gemeinderat und damit implizit Mitglied der Vormundschaftsbehörde gewesen sein. Als Behördenmitglieder haben sie entschieden und gleichzeitig auch noch unmittelbar von denen profitiert, die sie dann fremdplatzieren oder administrativ versorgen liessen. Sie haben für die Verdingkinder Geld genommen, sie dann ausgenützt und nicht selten auch noch misshandelt. Sich hier im Voraus der Verantwortung entziehen zu wollen ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen, die verdingt waren, ausgebeutet und misshandelt wurden, heute noch leben und dieses Trauerspiel jetzt miterleben müssen. Ich muss Ihnen sagen, dass mir dieses Geräusch, das ich nicht mehr als Nebengeräusch bezeichnen kann, etwas die Freude über die Gesetzgebung, die hier vorliegt, nimmt.
In der Kommission haben wir durch die Kürzung der Schutzfristen bei der Archivierung Verbesserungen erzielt. Es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb hier von den bestehenden kantonalen und eidgenössischen Fristen abgewichen werden soll. Wir haben zuhanden der Materialien bei Artikel 7 Absatz 2 die Zusage erhalten, dass der Begriff der "mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung befassten Personen" nicht restriktiv gemeint ist, sondern grundsätzlich jede wissenschaftliche Forschung mit einschliesst.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne der Kommission zu verabschieden.