Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Die wichtigsten Aspekte der parlamentarischen Initiative respektive des Gesetzentwurfes sind ja jetzt schon erläutert worden. Ich möchte mich deshalb auf drei Punkte beschränken, die mir wichtig sind. Ich möchte Sie dann auch noch kurz über den runden Tisch für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und vor allem auch über die Arbeitsfortschritte informieren, die dort erzielt worden sind.

Zum ersten Punkt: Die Schicksale und Lebensgeschichten von Menschen, die seinerzeit fürsorgerische Zwangsmassnahmen erlitten haben, machen tief betroffen. Ich erhalte zahlreiche Schreiben von solchen Menschen, und ich habe mit einigen von ihnen auch persönlichen Kontakt. Diese Menschen mussten Schlimmes und oft Unerträgliches durchmachen, und sie sind in vielen Fällen noch heute traumatisiert. Vielen merkt man das äusserlich nicht an, aber innerlich tragen sie schwer an ihrer Vergangenheit. Viele schämen sich oft noch für das, was ihnen angetan wurde. Das kann so weit gehen, dass sie sich nicht einmal ihren engsten Angehörigen anvertrauen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir - die Regierung, das Parlament und die ganze Gesellschaft - jetzt zum Ausdruck bringen, dass wir das grosse Unrecht und das Leid anerkennen, das diesen Menschen geschehen ist. Das sind wir ihnen schuldig.

Zum zweiten Punkt: Wenn wir diese Aufarbeitung angehen, müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir das damalige Geschehen mit unseren heutigen Massstäben messen. Das ist eine sehr schwierige und auch sehr heikle Aufgabe. Wir wissen ja selber, dass sich Wertvorstellungen im Laufe der Zeit auch ändern können. Sie sind ja immer auch ein Abbild jener Zeit, in der sie entstanden sind. Es soll deshalb bei der Aufarbeitung nicht in erster Linie darum gehen, Kritik an den damaligen Verhältnissen und am Handeln oder [PAGE 100] Nichthandeln der Verantwortlichen zu üben. Wir möchten mit der Aufarbeitung vielmehr verstehen lernen, wie und warum diese seinerzeitigen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen so und nicht anders angeordnet und vollzogen worden sind. Wir möchten vor allem auch daraus lernen können, sodass sich solche Vorkommnisse - das hat auch Herr Ständerat Rechsteiner gesagt - in Zukunft möglichst nicht wiederholen. Das ist auch für die Betroffenen ein ganz besonders wichtiges Anliegen - für viele ist es das wichtigste.

Ein dritter und letzter Punkt: Unter all den Personen, die seinerzeit unter den verschiedenen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gelitten haben, sind die administrativ versorgten Menschen, um die es jetzt in diesem Bundesgesetz geht, nur eine betroffene Gruppe von mehreren, eine besonders wichtige allerdings. Die gesellschaftliche Aufarbeitung muss aber auch die anderen Gruppen einschliessen. Es wurde erwähnt: Dazu gehören etwa die Heimkinder, die Verdingkinder, die Zwangsadoptierten, die Zwangssterilisierten - ich zähle sie nicht alle auf. Wir wissen, dass hier noch weitere Gruppen betroffen sind. Trotzdem ist auch der Bundesrat der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, dass das Parlament für die spezielle Gruppe der administrativ Versorgten heute diesen wichtigen Schritt macht.

Was allfällige finanzielle Leistungen anbelangt, verzichtet die Vorlage der Kommission für Rechtsfragen hier zu Recht auf eine Sonderregelung. Diese Frage ist vielmehr aus einer Gesamtperspektive heraus anzugehen. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Haltung vertreten, dass der Verzicht auf finanzielle Leistungen nicht als ein Nein für alle Zukunft verstanden werden soll, sondern es vielmehr angezeigt ist, zu einem späteren Zeitpunkt aus einer Gesamtperspektive heraus zu prüfen, ob den Betroffenen der verschiedenen Opferkategorien gewisse finanzielle Leistungen zugutekommen sollen. Sie können ein wichtiges Element der Wiedergutmachung sein, das zeigen nicht zuletzt auch verschiedene Beispiele aus dem Ausland.

Ich möchte Sie jetzt noch kurz über den sogenannten runden Tisch und über dessen Arbeiten informieren. Der runde Tisch ist ein Gremium, das den Auftrag hat, Massnahmenvorschläge für eine umfassende Aufarbeitung der seinerzeitigen Vorkommnisse zu erarbeiten. Neben den Betroffenen und ihren Organisationen sind am runden Tisch - und ich betone, es ist ein runder Tisch, wo man sich nicht gegenübersitzt, die einen den anderen gegenüber, sondern man sitzt am runden Tisch - auch der Bund, die Kantone, die Städte, die Gemeinden sowie bestimmte Institutionen wie die Kirchen, die Heime und der Schweizerische Bauernverband dabei. Der runde Tisch hat insbesondere den Auftrag, die Aufarbeitung der historischen, juristischen, finanziellen, gesellschaftspolitischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorzubereiten. Deshalb haben auch Vertreter der Wissenschaft als Experten Einsitz. Dieser runde Tisch hat bisher dreimal getagt, das letzte Mal am 29. Januar 2014. Nach meiner Wahrnehmung funktioniert er gut, und er liefert bereits Resultate. Er hat beispielsweise Ende Oktober Empfehlungen verabschiedet, die von der Schweizerischen Archivdirektorinnen- und Archivdirektorenkonferenz erarbeitet worden sind. Diese Empfehlungen sollen den Betroffenen die Einsicht in ihre Akten erleichtern sowie die zuständigen Behörden für ihre Anliegen sensibilisieren. Die ersten Rückmeldungen sind offenbar sehr positiv.

Gegenwärtig laufen verschiedene Arbeiten, insbesondere betreffend die Schaffung einer finanziellen Soforthilfe - das wurde bereits erwähnt -, und zwar auf freiwilliger Basis. Ab Herbst dieses Jahres wird denjenigen Betroffenen eine Überbrückungshilfe geleistet werden können, die aktuell in einer finanziell prekären Situation sind. Der runde Tisch ist daran, auch die wissenschaftliche Aufarbeitung aufzugleisen. Im Weiteren steht eine rechtsvergleichende Studie, die der runde Tisch beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Auftrag gegeben hat, kurz vor dem Abschluss. Schliesslich setzt sich der runde Tisch auch dafür ein, dass die von den Kantonen mittlerweile geschaffenen Anlaufstellen für die Betroffenen besser zusammenarbeiten und ihre Aufgabe optimal erfüllen können.

Das alles macht deutlich, dass allfällige finanzielle Leistungen nur ein Aspekt der Aufarbeitung sind, ein Aspekt, der keineswegs allein im Zentrum der Arbeiten des runden Tisches steht. Es ist vorgesehen, dass der runde Tisch seine Vorschläge und Empfehlungen im Sommer dieses Jahres verabschiedet. Gestützt darauf werden dann die politischen Behörden die erforderlichen Entscheide treffen können, damit die ihnen sinnvoll und notwendig erscheinenden Massnahmen realisiert werden können.

Die Vorlage für die Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen, die Sie heute beraten, ist ein wichtiger Schritt. Der Bundesrat unterstützt diesen Schritt. Er ist aber überzeugt, dass noch weitere Schritte notwendig sein werden.