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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-03-10

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10

Wortprotokoll

Bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes haben wir meiner Meinung nach die wichtigste Forderung aufgenommen, nämlich die Niederlassungsbewilligung als Bedingung, um überhaupt Schweizer werden zu können. Das ist eine klare Verschärfung. Und ich bin auch für die Integrationskriterien, wie sie in Artikel 12 festgelegt worden sind, ausser eben bei der Sprache. Ich bin der Meinung, dass es zu weit geht, wenn sich jemand "in Wort und Schrift" in einer unserer Landessprachen ausdrücken können muss.

Ich war fünf Jahre lang Präsident der Einbürgerungskommission meiner Gemeinde, und wir behandelten etwa 20 bis 50 Gesuche jährlich. Was die Kriterien für eine erfolgreiche Integration der Gesuchsteller betraf, wendeten wir genau die Integrationskriterien an, wie sie heute nun, zum Glück, in Artikel 12 ins revidierte Bürgerrechtsgesetz aufgenommen worden sind. Was die Sprache betrifft, begnügten wir uns aber damit, dass sich die Person mündlich in einer unserer Landessprachen verständigen können musste. Und wir achteten meistens darauf, dass sie sich sogar "gut" verständigen konnte. Einige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller konnten gar nicht schreiben, weil sie das nie gelernt hatten oder weil sie das eben vergessen hatten. Natürlich, die neue Generation, die in der Schweiz aufgewachsen ist, sie kann in der Regel schreiben und lesen, also sich schriftlich und mündlich ausdrücken. Aber für viele andere wäre eine Einbürgerung so nicht möglich, obwohl sie sonst vielleicht alle Integrationskriterien nach Artikel 12 erfüllen würden.

Ich bin klar der Meinung, dass es in Richtung Verschulung gehen würde, wenn schriftliche Sprachtests in einer unserer Landessprachen eingeführt werden müssten; man müsste das ja dann irgendwie testen. Die Bedingung, sich in einer unserer Landessprachen auch schriftlich ausdrücken zu können, wäre für viele ein unüberbrückbares Hindernis für eine erfolgreiche Einbürgerung.

Ich möchte Sie bitten, bei der Version unseres Rates zu bleiben.