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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass wir die Diskussion über diese Frage noch einmal führen können. Herr Ständerat Föhn hat soeben gesagt, die Kreise, mit denen er gesprochen habe, hätten sich gewünscht, man würde bei zwölf Jahren bleiben. Aber "zwölf Jahre wie bis anhin" ist eben falsch. Wir haben heute als Voraussetzung, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können, zwölf Jahre, aber darin eingerechnet sind zum Beispiel auch die Jahre, die jemand als Asylbewerber hier verbracht hat. Heute kann man mit einer Aufenthaltsbewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen, mit dem neuen Gesetz kann man das nicht mehr; das ist ein grundlegender Unterschied. Die formelle Voraussetzung, die man erfüllen muss, um überhaupt ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können, soll neu die sein, dass man eine Niederlassungsbewilligung hat; das ist etwas völlig anderes. Das ist der Wechsel, der mit dieser Gesetzesrevision gemacht wird. Deshalb ist es eben falsch, "zwölf Jahre wie bis anhin" zu sagen.

Ich bin froh, dass ich das noch einmal kurz ausführen darf. Wir haben gesagt, wir wollen als Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um überhaupt ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können, dass eine Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Wenn Sie wissen, was es bedeutet, eine Niederlassungsbewilligung zu bekommen, wissen Sie auch, dass sehr viele neue Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können: Die Wohnsitzfrist muss erfüllt sein, die betreffende Person muss zehn Jahre im Land sein; sie darf keine Straftaten begangen haben; sie darf nicht sozialhilfeabhängig sein. Es müssen also sehr viele Bedingungen erfüllt sein. Es werden zum Beispiel auch bereits die Sprachkenntnisse geprüft. Erst dann bekommt sie überhaupt eine Niederlassungsbewilligung. Das ist neu in diesem Gesetz, dass wir sagen, es gibt eine höhere Hürde als heute. Und erst dann kann sie überhaupt ein Einbürgerungsgesuch stellen, ist dann aber noch nicht eingebürgert.

Weil wir diese neue Hürde einführen wollen, macht es Sinn, dass derjenige, der sich Mühe gibt, der aus eigener Anstrengung diese Erfordernisse früher und schneller erfüllt als jemand anders, dann auch schneller ein Einbürgerungsgesuch soll stellen können. Wir sind es in unserem Land ja gewohnt, dass diejenigen, die sich bemühen und anstrengen, auch belohnt werden. Das ist etwas, was wir in unserem Land als Wert kennen - und genau das wollen wir.

Deshalb hat der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen - Sie haben das schon einmal so entschieden, und die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen das wieder -, Folgendes zu sagen: Wer sich bemüht - aber nur diejenigen! - und diese höhere Hürde früher nimmt, der soll auch früher ein Einbürgerungsgesuch stellen können. Dies, weil man in Zukunft die Integration in den Vordergrund stellen und nicht einfach die Jahre abzählen möchte, um dann zu sagen, ja, nach zehn oder zwölf Jahren könne man ein Gesuch stellen, unbesehen des Integrationsgrades.

Sie haben so entschieden. Der Nationalrat hat nicht einen Kompromiss gemacht, sondern es verhält sich folgendermassen: Wenn Sie sich für diese zehn Jahre entscheiden, wie es der Nationalrat vorschlägt, hat die einbürgerungswillige Person keinen Anreiz mehr. Ich höre von Ihnen eigentlich immer wieder: Diejenigen, die sich anstrengen, soll man belohnen, bei denjenigen, die sich nicht anstrengen, soll man die Hürden eben so hoch setzen, dass sie sich anstrengen müssen - und jetzt wollen Sie ausgerechnet denjenigen, die sich bemühen und selber Anstrengungen unternehmen, sagen: Es nützt euch überhaupt nichts, ihr müsst trotzdem noch zehn Jahre warten!

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Denn wir wollen, dass gerade bei der Integration die Anstrengungen der einzelnen Personen honoriert werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen und bei acht Jahren zu bleiben.