Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Mit der Frage, wer für die Kosten der Überwachung aufzukommen hat - dieses Thema wurde in der Eintretensdebatte von verschiedener Seite angesprochen -, nämlich der Bund, die Kantone oder die Mitwirkungspflichtigen, haben wir einen der Casus Belli dieser Vorlage erreicht. Das kommt allein dadurch zum Ausdruck, dass zu dieser Frage drei unterschiedliche Vorstellungen bestehen und entsprechende Anträge vorliegen.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit, den Kollegin Savary anschliessend vertreten wird, will, dass die Kosten der Überwachung, und zwar sowohl diejenigen für die notwendigen Investitionen wie auch die variablen Kosten der Überwachung, die den Mitwirkungspflichtigen anfallen, von den Providern getragen werden sollen.
Der Einzelantrag Graber Konrad will etwas anderes: Wenn schon die Kosten der Investitionen von den Mitwirkungspflichtigen zu tragen sind, dann nicht auch noch die Kosten der Überwachung. Für diese sollen sie vielmehr kostendeckend entschädigt werden.
Zwischen diesen beiden Anträgen liegt jener des Bundesrates und der Minderheit, der an der heutigen Regelung, die eine Mittellösung darstellt, festhalten will. Die Anbieter kommen für die zur Überwachung benötigten Einrichtungen auf, erhalten aber eine angemessene Entschädigung für den mit der Überwachung verbundenen Aufwand.
Die Höhe der Entschädigung für die verschiedenen Überwachungsarten wie auch die Höhe der bei den Strafverfolgungsbehörden zu erhebenden Gebühren sind Gegenstand einer Verordnung. Dabei wird der Bundesrat einen Ausgleich der verschiedenen Interessen finden müssen. Gemeint sind das Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung, die finanzielle Belastung der Mitwirkungspflichtigen für Investitionen und Überwachung sowie der Kostendeckungsgrad beim Dienst des Bundes, der heute etwa 54 Prozent beträgt, was nichts anderes bedeutet, als dass sich der Bund schon heute zu einem wesentlichen Teil an den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt.
Eine durch den Bund im Jahre 2012 bei der KPMG in Auftrag gegebene Studie - sie ist öffentlich - liefert Anhaltspunkte für die Höhe der Kosten bei den Anbietern im Zusammenhang mit der Überwachung. Für das Referenzjahr 2011 entstanden demnach dem Cluster der vier grossen Fernmeldedienstanbieter unter der bisherigen Gebührenverordnung jährliche Betriebskosten in der Höhe von 18,8 Millionen Franken. Den mittleren Fernmeldedienstanbietern entstanden ebenso wie den kleinen jeweils Kosten von rund 200 000 Franken. Die vorgenannten Zahlen zu den Betriebskosten werden unter anderem damit begründet, dass alle grossen Anbieter aufgrund der hohen Anzahl an Überwachungsfällen eigene Teams zur Durchführung von Überwachungen beschäftigen. Bei den mittleren und kleinen Anbietern wird die Überwachung überwiegend im Zug des Regelbetriebs durchgeführt, d. h. mit Mitarbeitern, die anteilig je nach anfallenden Aufträgen auch für die Überwachung tätig sind. Berücksichtigt man die dafür an die Fernmeldedienstanbieter bezahlten Entschädigungen, ergibt sich bei ihnen ein Deckungsgrad von ungefähr 50 Prozent bezüglich der variablen Kosten.
Der Antrag der Mehrheit wird von Kollegin Savary begründet. Der Antrag der Minderheit wurde von Kollege Schmid in seinem Eintrittsvotum begründet: Er hat erläutert, warum die Minderheit der Auffassung ist, es sei an der Mittellösung festzuhalten. Kollege Graber wird seinen Einzelantrag, wonach bei den Fernmeldedienstanbietern gar keine laufenden Kosten für die jeweiligen Überwachungen entstehen dürfen, ebenfalls noch begründen.