Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-10
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag Fetz abzulehnen. Der Antrag Fetz möchte den Geltungsbereich des Gesetzes auf Personen beschränken, die ihr Netz im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Dritten zur Verfügung stellen. Der Antrag würde also nicht nur eine Privatperson wie Sie oder mich ausschliessen, sondern auch alle grösseren Institutionen, die nicht gewerblich ihre Netze Dritten zur Verfügung stellen, das sind namentlich Schulen, Universitäten, Spitäler und andere. In diesen Bereichen scheint mir , wenn man den Sinn des Gesetzes bejaht, eine Überwachung notwendig zu sein. Sie müssen auch beachten, wenn Sie Artikel 29 lesen, der mit Artikel 2 verbunden ist, dass diese Personen nur eine Duldungspflicht übernehmen; d. h., es kann zwar bei diesen Schulen und Spitälern eine Überwachung vorgenommen werden, aber sie haben keine weiter gehenden Pflichten, wie sie Fernmeldeanbieter wie Swisscom oder Cablecom dann schon haben. Die Norm, wie sie Bundesrat und Kommission Ihnen vorschlagen, ist meines Erachtens genug eingeschränkt. Wenn Sie umgekehrt Artikel 2 im Sinne des Antrages Fetz annehmen würden, würde der Zweck der ganzen Überwachungsanlage aufgrund eines irrationalen Kriteriums, "wirtschaftliche Tätigkeit", eingeschränkt.
Ich bitte Sie, den Antrag Fetz abzulehnen.