Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-10
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen bestätigen, dass ich auch an den fünf Tage dauernden Kommissionsberatungen über das Büpf teilgenommen habe. Ich kann Ihnen auch versichern, dass wir uns in der Kommission schwergetan haben. Einerseits anerkennen wir den technologischen Fortschritt. Wir alle brauchen die neuen Kommunikationsmittel. Viele von uns pflegten beruflich auch eine gewisse Nähe zu den Strafverfolgungsbehörden, sei es als Anwälte, sei es als Polizei- und Justizdirektoren. Wir hörten auch die entsprechenden Kreise an. Die Botschaft, mit welcher wir uns hier auseinanderzusetzen haben, ist technisch komplex, auch von den Anwendungsbereichen her. Es ist schwierig nachzuvollziehen, sofern man selber nicht Informatikspezialist ist, welche Möglichkeiten in Zukunft überhaupt denkbar sind, wenn wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Denn eines müssen wir anerkennen: Die technologische Entwicklung wird weitergehen, die Botschaft gibt nicht den Stand von heute wieder. Wir schaffen eine Gesetzgebung, welche auch morgen und übermorgen bei weiteren technologischen Entwicklungen den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben sollte, im Bereich des Fernmelde- und Internetverkehrs auf Daten zuzugreifen.
Wir haben letztlich grundsätzlich darüber zu entscheiden, welches das erwünschte Ausmass an Überwachung sein soll. Ich meine, die Kommission hat hier eine gute Abwägung aufgrund der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen, die wir auch als gut qualifiziert haben. Wir haben es uns nicht einfach gemacht. Persönlich bin ich der Auffassung, ein wenig geprägt vom Hintergrund des diskutierten Datenmissbrauchs, dass wir insbesondere im Bereiche der Vorratsdaten und der Aufbewahrungsfristen uns eher am kürzeren Ende orientieren sollten. Ich bin deshalb wie gewisse Vorredner auch der Auffassung, dass die Minderheits- bzw. Mehrheitsanträge, welche in diesem Bereich keine allzu grosse Ausdehnung gegenüber der heutigen gesetzlichen Regelung bewirken, eine gute Ausgangslage bieten, um einerseits die neuen technologischen Möglichkeiten im Gesetz zu implementieren und andererseits auch nicht übers Ziel hinauszuschiessen. Denn es konnte in der Kommission auch nicht aufgezeigt werden, welche zusätzlichen Delikte hätten aufgeklärt werden können, wenn man noch ein paar Monate mehr für die Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung gehabt hätte. Wichtig ist, dass es dieses Instrument gibt.
Es wurde schon von vielen Votanten darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Kernpunkt eben letztlich die Kostenfrage ist. Ich begründe dazu dann auch meinen Minderheitsantrag und erkläre, warum dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen ist. Ich sehe das im Gesamtkontext dieser Vorlage. Für mich geht es hier nicht allein um die Gebührenfrage; das ist nur ein Teil. Für mich geht es im Prinzip einfach darum, wer im Bereich der Strafverfolgung die Kosten übernehmen soll, und dann geht es um eine noch wesentlichere Frage: Wenn diese Untersuchungsmassnahmen einmal kostenlos wären, würde dann nicht die Gefahr bestehen, dass die Strafverfolgungsbehörden primär nur noch dieses Mittel einsetzen würden? Ich möchte hier bewusst diese Frage in den Raum stellen. Die Antwort können wir dann im Detail bei meinem Minderheitsantrag diskutieren.
Ich persönlich habe mir meine Meinung gemacht und bin der festen Überzeugung, dass wir in diesem Bereich doch eine gewisse Schwelle, eine gewisse Hürde einbauen sollten, damit die weiteren gesetzlichen Möglichkeiten, die wir jetzt im Bereich der Überwachung schaffen, in der Praxis nur dann angewendet werden, wenn es verhältnismässig ist, wenn es auch gemäss den Strafverfolgungsbehörden als adäquat betrachtet wird. Ich glaube, das ist dann der Fall, wenn es eben auch die Kantone, die Strafverfolgungsbehörden, noch etwas kostet. Dann überlegt man sich eben wirklich, ob dieses Mittel eingesetzt werden sollte. Ansonsten, wenn man eben in jedem Falle eine kostenlose Untersuchung starten kann - obwohl noch der Filter des Zwangsmassnahmengerichtes da ist -, befürchte ich, dass die Gefahr besteht, dass man in Zukunft dieses Mittel sehr viel mehr einsetzt, weil es eben dann letztlich für Strafverfolgungsbehörden die bequemere, finanziell günstigere Lösung ist.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, auf diese Vorlage einzutreten, weil ich, entgegen gewissen Schreiben, die wir erhalten haben, nicht der Auffassung bin, dass wir sie nicht seriös vorgeprüft hätten, dass wir uns nicht adäquat und seriös mit der Frage der Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Interessen der Strafverfolgungsbehörden auseinandergesetzt hätten.
Ich möchte Sie auch bitten, der Minderheit Stadler Markus und, im Bereich der Kostenfolgen, der Minderheit Schmid Martin zu folgen, ansonsten der Mehrheit der Kommission.