Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-10
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin rhetorisch gefragt, was denn die Alternative zu diesem Überwachungsgesetz sei. Ich glaube, in diesem Saal hat niemand [PAGE 110] mit irgendeinem Wort gesagt, dass es kein Überwachungsgesetz brauche, sondern die Frage ist: Was sind die Grenzen dieser Überwachung, und was betrachtet man als verhältnismässig? Aus diesen Überlegungen resultiert mein Antrag. Ich möchte hier, dass Buchstabe e, "Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen", auf Personen beschränkt wird, die eine entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Ich nehme an, dass es darum geht. Es geht um die zunehmende Zahl von WLAN in Restaurants und Hotels oder auch in öffentlichen Gebäuden; dort geht es darum, dass jemand im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit gezielt Dritten einen Internetzugang zur Verfügung stellt. Bei dieser Personengruppe, da bin ich vollkommen einverstanden, soll eine Unterstellung auch möglich sein. Aber es gibt auch den Fall, wo der Zugang persönlich Dritten zur Verfügung gestellt wird. In der Botschaft lese ich dann zur Erklärung dieses Artikels: "Unter diesen Buchstaben kann auch eine Privatperson fallen, deren Zugang Dritten absichtlich oder unabsichtlich offensteht." So steht es auf Seite 2709 der Botschaft. Das heisst, wenn jemand unabsichtlich über mein WLAN einsteigt und ich davon keine Ahnung habe, darf ich auch überwacht werden.
Mir persönlich geht das zu weit. Ich finde, es sollte auf die wirtschaftliche Tätigkeit beschränkt sein. Dort sind ja auch - davon gehe ich einmal aus - die meisten Probleme, dort lohnt es sich, bezüglich einer Straftat zu überwachen.