Graber Konrad · Ständerat · 2014-03-10
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Ich beziehe mich auf mein Votum in der Eintretensdebatte und halte mich sehr kurz. Es geht um eine Ergänzung, die vorsieht, dass man hier vor allem Dienstleistungen einbezieht, die von grosser Bedeutung für die Aufklärung von strafbaren Handlungen sind.
Ich begründe meinen Antrag wie folgt: Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste wie Datacenterbetreiber oder Hosting-Anbieter sollen nur mit den Fernmeldedienstanbietern gleichgesetzt werden, wenn ihre Dienstleistungen für die Aufklärung von strafbaren Handlungen generell eine grosse Bedeutung haben. Auf Seite 2736 der Botschaft schreibt der Bundesrat im zweitletzten Absatz: "Als Modell dienen dabei die Angaben, die von den Fernmeldedienstanbietern geliefert werden müssen." Ich will mit meinem Antrag verhindern, dass namhafte Investitionen für Einrichtungen zur Überwachung getätigt werden müssen, die kaum oder nie zum Einsatz kämen oder bei der Aufklärung von strafbaren Handlungen nur eine untergeordnete Bedeutung hätten. Es geht mir letztlich also darum, dass man Fernmeldedienstanbieter und Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste nicht über den gleichen Leisten schlägt, dass man eine Differenzierung vornimmt und unterscheidet, inwiefern die abgeleiteten Kommunikationsdienste effektiv einen Beitrag leisten können. Auf diese Weise möchte ich sicherstellen, dass keine unnötigen Investitionen getätigt werden.