Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Kollege Graber spricht die Verhältnismässigkeit der Mitwirkungspflichten der Personenkreise an, die im Geltungsbereich dieser Gesetzgebung sind. Wenn Sie die Formulierung des Bundesrates lesen, sehen Sie, dass der Bundesrat die Mitwirkungspflichten im Einzelnen je nach Bedeutung, die diese Anbieter für die Strafverfolgung haben, differenzieren kann. Ich verstehe die Formulierung des Bundesrates so, dass er im Rahmen der Verordnung durchaus Abstufungen bezüglich der Mitwirkungspflichten der Beteiligten machen kann. Dass er die Relevanz für die Strafverfolgung als erstes Kriterium für diese Abstufung nimmt, ist dieser Bestimmung inhärent. Nach meinem Dafürhalten kann der Bundesrat das, was der Antrag Graber Konrad verlangt, in der Verordnung so regeln.