Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-06-02
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-02
Wortprotokoll
Mit der Minderheit ersuche ich Sie, der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft Folge zu geben. Warum?
Die Initiative verlangt, dass Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen strafrechtlich geahndet werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, das sei nicht nötig oder nicht adäquat, weil auch andere in der Verfassung erwähnte Diskriminierungstatbestände - ich verweise auf Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung - nicht speziell strafrechtlich geahndet würden. Nur Diskriminierungen aufgrund der Rasse seien strafrechtlich ein Tatbestand, alle anderen Diskriminierungen nicht.
Die Minderheit ist klar der Meinung, dass diese Argumentation nicht stichhaltig ist, wenn man die Diskriminierung von Behinderten wirklich bekämpfen will. Wir haben ein positiv-rechtliches Ausführungsgesetz, es ist das Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Behinderten durchsetzt, nämlich das Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses Gesetz ist von unserem Parlament verabschiedet worden und bereits seit längerer Zeit in Kraft. Was wir aber nicht haben, ist ein explizites strafrechtliches Verbot der Diskriminierung von Behinderten. Die Minderheit ist der Meinung, dass solche Diskriminierungen strafrechtlich geahndet werden müssen. Anlass für die parlamentarische Initiative aus dem Kanton Basel-Landschaft war im Übrigen eine Initiative, die aus den Reihen der SVP kam, und zwar ging es um eine Werbung des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die mittels fast paradoxer Interventionen auf das Problem der Behinderung aufmerksam machen wollte. Bundesrat Didier Burkhalter hat diese missverständliche Werbung gestoppt, das stimmt, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir natürlich gleichwohl zahlreiche Diskriminierungen feststellen.
In der Kommission wurde auch der Fall erwähnt, wonach einer Person, die sich im Rollstuhl fortbewegen muss, der Zugang zu einem Kino verwehrt wurde. Damals stellte das Bundesgericht fest, dies sei keine Diskriminierung. Im täglichen Leben treffen wir zigfach auf Diskriminierungen, auf subtile Benachteiligungen von Menschen mit einer Einschränkung, und die Minderheit ist klar der Meinung, dass man diese auch mit einer strafrechtlichen Bestimmung ahnden soll.
Sie werden mir jetzt entgegnen, es gebe noch andere Diskriminierungen, die man bekämpfen müsse. Es ist in der Tat so, es gibt verschiedene Arten von Diskriminierungen, bei denen die strafrechtliche Ahndung zur Diskussion gestellt wird. Wir bedauern es ausserordentlich, dass man in der Kommission für Rechtsfragen den im Postulat Naef 12.3543 verlangten Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung nicht abgewartet hat. Wenn wir der Standesinitiative jetzt aber Folge geben und der Ständerat dies ebenfalls tut - er hat ihr im ersten Durchgang keine Folge gegeben -, können wir das Anliegen und dessen Umsetzung in einem zweiten Durchgang genau überprüfen. Wir können dabei die Ergebnisse des Berichtes zum Postulat Naef berücksichtigen, bevor wir die Gesetzgebung mit einem strafrechtlichen Tatbestand entsprechend ergänzen und die Standesinitiative umsetzen.
Das ist das richtige Vorgehen, davon ist die Minderheit überzeugt. Ich ersuche Sie, ihr zu folgen.