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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2014-06-02

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-02

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst das Vorhaben einer punktuellen Anpassung des heutigen Vernehmlassungsverfahrens.

Die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung und die Schaffung eines einheitlichen Verfahrens mit den gleichen Regeln für zwei Typen von Vernehmlassungen ist zweckmässig. Damit werden die bisher bestehenden Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Verfahren der Anhörung beseitigt. Es ist eine bessere Abgrenzung möglich zwischen den vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassungen und den Vorhaben von untergeordneter Tragweite, die in der Kompetenz der Bundeskanzlei und der Departemente liegen. In diesem Sinne ist es auch richtig, dass der Kreis der Adressaten nur im letzteren Fall eingeschränkt werden kann.

Auch die Stärkung der Rolle der Bundeskanzlei hinsichtlich der Koordination der Vernehmlassungsverfahren und die verbesserte Transparenz der Ergebniskommunikation finden unsere Zustimmung. Gegen die Einführung einer Begründungspflicht bei einer Fristverkürzung ist nichts einzuwenden.

Mit einer Kürzung der Vernehmlassungsfrist hingegen ist keine konsolidierte Meinungsbildung und Entscheidungsfindung innerhalb der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise möglich. Damit wird eine konstruktive Beteiligung an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des Bundes stark eingeschränkt. So wird das eigentliche Ziel des Vernehmlassungsverfahrens nicht erreicht. Wenn politische Parteien ihre Positionen aufgrund von zu kurzen Vernehmlassungsfristen erst bei der Abstimmung im Parlament geltend machen können, schafft ein Vernehmlassungsverfahren einzig Mehrkosten. Die FDP hat deshalb vom Bundesrat gefordert, dass er hier neben der Einführung einer Begründungspflicht weitere Leitplanken setzt, die garantieren, dass Vernehmlassungsverfahren nur bei ausserordentlicher Dringlichkeit und ausnahmsweise mit verkürzten Fristen durchgeführt werden können. Die Formulierung des Ständerates in Artikel 7 Absatz 4 erfüllt diese Forderung. Darum unterstützt unsere Fraktion diese Änderung durch die Kleine Kammer.

Ebenfalls fraglich erscheint uns die Zweckmässigkeit des Verfahrens der konferenziellen Vernehmlassung. Es ist richtig, dass der Bundesrat unserem Begehren nachgekommen ist, auf das ausschliesslich konferenzielle Verfahren zu verzichten, indem er sagt, dass alle Vernehmlassungen schriftlich zu machen sind. Das konferenzielle Vernehmlassungsverfahren hat enorme Mängel: eine faktische Beschränkung der Teilnehmenden, zu kurze Fristen aufgrund der Dringlichkeit und ein erheblicher organisatorischer Aufwand.

Vernehmlassungen sind ein wichtiges, ja unverzichtbares Instrument unseres direktdemokratischen politischen Systems. Parteien, betroffene Interessengruppen und schliesslich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich so bereits sehr frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Vernehmlassungen dienen dazu, den politischen Puls zu fühlen und den Meinungsbildungsprozess sehr breit abzustützen. In diesem Sinne müssen wir dieses Instrument ernsthaft pflegen und auch weiterführen. Es ist ein wichtiger Bestandteil unserer politischen Kultur.

Nachdem ihre wesentlichen Forderungen erfüllt sind, tritt die FDP-Liberale Fraktion auf dieses Geschäft ein und folgt den Anträgen der Kommissionsmehrheit.