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Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-06-02

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob vor der Erteilung eines Verhandlungsmandats für völkerrechtliche Verträge, die den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften betreffen oder aber auch wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen ist. Die Mehrheit der Kommission lehnt dies ab, und zwar mit folgenden Überlegungen:

Der Bundesrat ist grundsätzlich zuständig für die Aussenpolitik. Wenn vor der Verhandlungsführung eine Vernehmlassung durchgeführt werden muss, kann dies die Glaubwürdigkeit der Regierung, die Position des Bundesrates eher schwächen. Damit wird die Ausgangssituation für die Schweiz eingeschränkt und könnte beeinträchtigt werden. Zudem steht der Bundesrat in diesen Situationen nicht selten unter einem gewissen Zeitdruck. Der Handlungsspielraum der Exekutive darf aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht unnötig reduziert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf Artikel 152 des Parlamentsgesetzes, in dem festgelegt ist, dass der Bundesrat die für die Aussenpolitik zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultieren muss, bevor er ein entsprechendes Verhandlungsmandat für völkerrechtliche Verträge erteilt. Es ist dann nach dem Abschluss der Verhandlungen Sache und Aufgabe des Parlamentes zu entscheiden, ob es mit dem Erreichten einverstanden ist.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, ihrem Antrag zuzustimmen.

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