Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2014-06-02
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-02
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2013 die parlamentarische Initiative Rutz Gregor vorgeprüft. Die Initiative Rutz Gregor verlangt präzise Regeln für die Kommunikation von ausserparlamentarischen Kommissionen. Die Initiative will im Besonderen verhindern, dass eine mit dem zuständigen Departement nicht koordinierte Kommunikation stattfindet. Konkret verlangt die Initiative, dass die Kommunikation primär verwaltungsintern erfolgen soll. Sofern gegen aussen kommuniziert wird, muss dies immer in Absprache mit dem betroffenen Departement erfolgen. Verlautbarungen zu Volksabstimmungen sind zu unterlassen, Verlautbarungen oder andere Einflussnahmen auf die Bundesversammlung vor parlamentarischen Entscheiden sind ebenfalls zu unterlassen.
Die SPK hat mit 11 zu 11 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, der Initiative keine Folge zu geben.
Gemäss geltender Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung ist der Bundesrat bereits heute dafür zuständig, das Kommunikationsgebaren der ausserparlamentarischen Kommissionen zu regeln. Der Bundesrat kann somit für jede einzelne Kommission die geeigneten Regeln festlegen. Die von der Initiative verlangten Instrumente sind bereits heute vorhanden; ich verweise auf Artikel 8e der erwähnten Verordnung, welche den Inhalt der Einsetzungsverfügung umschreibt. Insbesondere sind die Berichterstattung und die Information der Öffentlichkeit zu umschreiben und ist die Schweigepflicht zu regeln.
Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Meinung, dass es nicht nötig und vor allem auch nicht zielführend ist, auf Gesetzesstufe allgemeine Regeln festzuhalten. Es sei, so wurde gesagt, ausserdem eine klare Führungsaufgabe seitens des Bundesrates, dafür zu sorgen, dass diese Einsetzungsverfügungen mit der notwendigen Sorgfalt und Präzision umgesetzt würden. Ausserdem werden die Kommissionen 2015 überprüft. Dieser Prozess wurde seitens der Verwaltung bereits initiiert. Gegenstand dieses Überprüfungsverfahrens anlässlich der nächsten Gesamterneuerungswahlen sollen explizit auch die Einsetzungsverfügungen sein: Diese sollen aktualisiert und danach regelmässig überprüft werden.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass auch ausserparlamentarische Kommissionen im Meinungsbildungsprozess eine Rolle spielen dürfen. Die Kommunikation soll öffentlich erfolgen und in diesem Sinne auch transparent sein. Der Meinungsstreit, die Vielfalt der Argumente und unterschiedliche Positionen gehören zu unserem politischen System. Auch ausserparlamentarische Kommissionen dürfen und können von diesem Prozess nicht ausgeschlossen werden.
Die Kommissionsminderheit ihrerseits ist der Meinung, dass diese Kommissionen primär für die fachliche Beratung des Bundesrates eingesetzt sind. Die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit gehöre nicht zu ihren vorrangigen Aufgaben. Vielmehr seien sie Teil der dezentralen Bundesverwaltung und hätten insofern für die Information und die Meinungsbildung gegen innen zu sorgen. Initiant und Kommissionsminderheit bemängeln vor allem, dass diese Kommissionen immer häufiger öffentliche, oft auch im Gegensatz zur Meinung des Bundesrates stehende Verlautbarungen abgeben und damit selber Politik machen würden. Die Kommissionsminderheit ist nicht der Meinung, dass diese Kommissionen in Zukunft nicht mehr kommunizieren dürfen, jedoch soll dies nur noch in Absprache mit dem für sie zuständigen Departement geschehen dürfen.
Die Kommission beantragt mit Stichentscheid des Präsidenten, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.