Romano Marco · Nationalrat · 2014-06-02
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-02
Wortprotokoll
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, auf diesen Erlassentwurf nicht einzutreten. Was uns vorliegt, ist ein bereits halbiertes Projekt: Bei der ersten Beratung im September 2013 hat die Mehrheit unseres Rates die Bestimmungen betreffend die Kader der Bundesverwaltung richtigerweise gestrichen.
Was die Mehrheit der Kommission vorschlägt, ist ein misslungener Versuch, unangebrachtes und unangemessenes Verhalten gesetzgeberisch zu regeln. Der Ständerat hat das verstanden und ist nicht auf die Vorlage eingetreten. Es ist eine Einzelfallgesetzgebung, und was uns heute zur Abstimmung vorliegt, ist juristischer Unsinn. Eklatante Fälle wie der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger werden damit absolut nicht verhindert: Herr Leuenberger hätte trotzdem bei Implenia mitwirken können. Es wäre immer möglich, einen Ausweg zu finden.
Lassen Sie die Emotionen beiseite, und lesen Sie Artikel 61a durch. Glauben Sie echt, das Problem so gelöst zu haben? Ich wende mich vor allem an die SVP, die immer wieder betont, dass man so wenig wie möglich gesetzgeberisch tätig werden soll. Dieser Vorschlag ist absurd, die entworfene Norm ist Scheingesetzgebung. Dieses Gesetz könnte das Verantwortungsgefühl, die Strenge und das angemessene Handeln eines ehemaligen Bundesrates oder einer ehemaligen Bundesrätin absolut nicht ersetzen. Was diese Norm statuiert, ist sehr einfach zu umgehen, und vor allem hat das Parlament, das muss klar gesagt werden, keine Sanktionsmöglichkeiten. Diese Gesetzesvorlage ist also lückenhaft, weil sie nicht alle Fälle regelt. Sie ist unnötig, weil bereits ein internes Memorandum für abtretende Bundesräte besteht. Sie ist unanwendbar, weil wir nicht wissen, wer in der Praxis kontrollieren wird - das können die Medien nicht selber machen -, wie die Sanktionen organisiert werden und wie man dafür sorgt, dass ehemalige Bundesräte die Regelung einhalten.
Dieses Gesetz ist generell schädlich für unsere Institutionen. Es ist eine Frage des Anstands: Mit einer solchen Norm stellt man alle unter Vorverdacht. Diese Gesetzesvorlage löst auch absolut kein ethisches und moralisches Problem: Gewissenlose, opportunistische Magistraten wird es so oder so geben.
Wenn wieder eine Mehrheit in diesem Saal diese Vorlage akzeptiert, appelliere ich sofort an den Ständerat, auf seiner Position zu beharren. Die Leistung des Nationalrates bei diesem Thema ist ungenügend: Die Vorlage, der die Mehrheit der Kommission zustimmte, dient der Bedürfnisbefriedigung, nicht aber der Glaubwürdigkeit unserer Institutionen. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und nicht auf das Geschäft einzutreten. Wir beenden damit ein unsinniges und unnötiges Gesetzgebungsverfahren.
Wenn ich schon das Wort habe, stelle ich auch kurz die Position der CVP/EVP-Fraktion dar: Aus den genannten Gründen lehnen wir diese Gesetzesvorlage grundsätzlich ab und werden deswegen nicht darauf eintreten.