Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-06-02
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-02
Wortprotokoll
Namens der SP-Fraktion ersuche ich Sie, am Eintreten auf den Entwurf zum Bundesgesetz festzuhalten. Glaubwürdigkeit ist eines der höchsten Güter der Politik - darauf hat auch bereits Frau Heim bei der ersten Eintretensdebatte hingewiesen -, und Unabhängigkeit ist die zentrale Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit. Das gilt für die Gerichte ebenso wie für hohe Ämter von Magistratinnen und Magistraten. Die Unabhängigkeit darf weder real noch dem Anschein nach gefährdet sein.
Wenn nun ehemalige Magistratinnen und Magistraten unmittelbar nach der Aufgabe ihres Amtes ein Mandat oder eine führende Funktion in einer Unternehmung oder in einer Organisation annehmen, entsteht leicht der Verdacht der Vetternwirtschaft. Besonders krass ist das natürlich dann, wenn die neue Funktion mit der früheren Tätigkeit in einer engen Verbindung steht, wie das bei Moritz Leuenberger und anderen der Fall war. Das stösst auch bei der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis. Die negativen Effekte solcher Vorkommnisse sind, dass die Glaubwürdigkeit der Institution Bundesrat geschwächt wird, dass der Verdacht des Filzes aufkommt und dass natürlich auch die Gefahr von realen Interessenkonflikten besteht. Die Ausschaltung von Interessenkonflikten ist heute nur ungenügend geregelt, nämlich nur während der Amtszeit, nicht aber danach.
Anders - und da möchte ich explizit Herrn Romano ansprechen - ist es in der Privatwirtschaft: Die Privatwirtschaft kennt Konkurrenzverbote, umfangreiche Codes of Conduct und Cooling-down-Phasen; in der Regel sind es bei führenden Funktionen etwa zwei Jahre. Die Politik setzt demgegenüber nur auf Anstand und Moral, und das ist, wie die genannten Fälle zeigen, offenbar zu wenig! Transparency International regt deshalb an, dass wir solche Karenzregelungen auch in der Politik einführen. Das schadet dem Ansehen nicht, sondern bedeutet nur das Schaffen sauberer Regeln, die auch kontrollierbar sind.
Nun zu einigen Argumenten, die jetzt von Herrn Romano und zuvor auch im Ständerat zu hören waren: Es wurde gesagt, das Gesetz schaffe willkürliche Regelungen. Die Kommission hat im Gegenteil exzellente Arbeit geleistet. Ich verweise auf die Regelung in Artikel 61a des Gesetzentwurfes. Hier ist präzis geregelt, für welche Tätigkeiten diese Karenzfrist gilt: Man darf während zweier Jahre keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Unternehmungen eingehen, mit denen man früher geschäftet hat, oder mit Unternehmungen und Organisationen, die während der letzten vier Jahre grosse Aufträge vom Bund in einem Umfang von 4 Millionen Franken und mehr erhalten haben, oder mit Organisationen, die finanziell vom Bund abhängig sind. Zudem regelt der Entwurf auch die Karenzfrist für Angestellte des obersten Kaders. Das ist das Gegenteil von Willkür: Das ist messbar, überprüfbar und klar. Die Regelung ist auch verhältnismässig, denn sie bemisst sich an der früheren Tätigkeit und ist auf zwei Jahre begrenzt. Zudem hat sie auch wirtschaftlich keine negativen Konsequenzen, denn die Bundesräte erhalten ein grosszügiges Ruhegehalt. Das überwiegende öffentliche Interesse an diesem Gesetz, die Sicherung der Glaubwürdigkeit der Institutionen, ist damit klar zu bejahen. Es ist auch keine singuläre Regelung - ich habe bereits auf die Regelungen in der Wirtschaft hingewiesen.
Moral und Anstand könne man nicht gesetzlich regeln, wurde gesagt. Das stimmt, aber offenbar braucht es halt Regelungen, mindestens soweit man sie machen kann. Man kann sich in der Tat fragen, ob es für alles ein Gesetz braucht. Ich denke, hier zeigen die Indizien klar, dass man sich nicht auf das Fairplay von Ex-Magistratinnen und -Magistraten verlassen kann. Das Aide-Mémoire des Bundesrates, das in Eile noch mit einem Zusatz ergänzt worden ist, ist der beste Hinweis dafür, dass eine Regelung nötig ist.
Dann kam der Hinweis, diese Vorlage sei eine Lex imperfecta. Praktisch die gesamten Regelungen für das Parlament sind Leges imperfectae ohne Sanktionen. Aber allein [PAGE 778] schon die Tatsache, dass man etwas gesetzlich regelt, wird den gewünschten Effekt haben.
Zum behaupteten Berufsverbot spreche ich vor allem das Votum von Frau Bundeskanzlerin Casanova im Ständerat an: Das ist zu korrigieren, Frau Bundeskanzlerin! Ex-Bundesräte können selbstverständlich bezahlte Tätigkeiten annehmen. Diese dürfen aber nicht in Verbindung mit dem früheren Amt stehen. Nur bei diesen Tätigkeiten gilt eine Karenzfrist. Ex-Bundesräte sind auch nicht zur Untätigkeit verbannt, wie behauptet wurde. Herr Leuenberger hätte sehr wohl im kulturellen Bereich entsprechende Aufgaben übernehmen können, aber Herr Couchepin z. B. nicht bei einer Krankenversicherung - das liegt doch auf der Hand! Ich verstehe deshalb nicht, wie Sie so etwas behaupten können. Es geht also nicht um Berufsverbote, es geht nur um eine beschränkte Einschränkung der Tätigkeit während zweier Jahre für Bereiche, in denen die ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte in ihrer früheren Exekutivfunktion tätig waren. Alle anderen Branchen stehen ihnen sofort offen.
Zum Problem der Einzelfallregelung: Sehen Sie, in der Wirtschaft hat man das erkannt und vielleicht frühzeitig umfangreiche Codes of Conduct verabschiedet. In der Politik reagieren wir halt sehr häufig weniger systematisch und reagieren dann erst auf Problemfälle, wie das hier der Fall war. Bundesräte sind auch nur Menschen, und deshalb braucht es klare Karenzvorschriften. Dass Herr Moritz Leuenberger nicht mehr im Verwaltungsrat von Implenia ist, erleichtert die Regelung: Das entbindet uns von der peinlichen Frage der Rückwirkung des neuen Gesetzes.
Schutzobjekte des vorliegenden Gesetzes sind die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit der Amtsträgerinnen und Amtsträger und der Institutionen sowie die Unbestechlichkeit. Darauf lohnt es sich einzutreten, und darum bitte ich Sie jetzt.