Janiak Claude · Ständerat · 2014-09-23
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-23
Wortprotokoll
Herr Kollege Cramer hat gerade darauf hingewiesen, dass die Kommission für Rechtsfragen an der Sitzung, an der diese Standesinitiative traktandiert war, nicht nur dieses Geschäft, sondern auch andere Geschäfte behandelt hat - eben die von ihm erwähnte [PAGE 896] parlamentarische Initiative Reynard 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", und auch die Petition der Jugendsession 2013 13.2060, "Keine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung".
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat der parlamentarischen Initiative Reynard Folge gegeben mit der Folge, dass sich unsere Kommission für Rechtsfragen dazu äussern musste, ob sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zustimmen kann. Sie hat die Zustimmung sehr knapp mit 3 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht erteilt. Es gab vier Abwesenheiten - "les absents ont toujours tort", das weiss ich. Dies mit der Folge, dass jetzt wiederum die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und der Nationalrat am Ball sind.
Es ist im Hinblick auf die heute traktandierte Initiative zum gleichen Thema angezeigt, auf die Überlegungen einzugehen, welche die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu einem anderen Entscheid geführt haben. In der Kommission ist CVP-Nationalrat Guillaume Barazzone aus Genf angehört worden. Er hat gesagt, die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission halte dafür, dass es notwendig sei, gegen jede Form der Diskriminierung anzukämpfen: "La commission a relevé l'augmentation du nombre de cas d'homophobie, ce qui implique une nécessité d'agir à plusieurs niveaux." Die Mehrheit habe auch darauf hingewiesen, dass die Behauptung, die vorhin auch der Kommissionspräsident aufgestellt hat, die Artikel 173ff. StGB, "Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich", böten ein ausreichendes Instrumentarium, um Diskriminierungen zu bekämpfen, einer echten Überprüfung nicht standhalte. In der Tat verunmöglicht die Bundesgerichtspraxis zu diesen Bestimmungen eine Bekämpfung von Verunglimpfungen einer ganzen Bevölkerungsgruppe.
Man muss sich also beispielsweise die unsäglichen Äusserungen unseres Kollegen Bortoluzzi gefallen lassen und kann nichts dagegen tun. Nur ein Einzelner kann sich zur Wehr setzen, allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg angesichts der herrschenden Praxis. Und es ist ja auch eine Zumutung, dass man dann eine Privatklage, es ist ein Antragsdelikt, einreichen und als Kläger auftreten muss. Das ist ja auch nicht die einfachste Sache.
Ich zitiere weiter: "La conséquence est que si une personne insulte les homosexuels publiquement, elle ne commet pas d'infraction pénale, alors qu'elle tombe sous le coup de l'article 261bis CP si elle insulte la communauté juive par exemple", oder, füge ich hinzu, die Gemeinschaft irgendeiner anderen Religion. Es besteht eben - und Herr Kollege Cramer hat das zu Recht ausgeführt - ein gewichtiger Unterschied zu anderen in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung anvisierten Personengruppen. Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen erleben auch Diskriminierungen, aber sie werden als Gruppe nicht oder kaum Opfer verbaler oder körperlicher Aggressionen. Das ist entschieden anders bei Personengruppen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung immer wieder und neuerdings wieder zunehmend Opfer von verbaler oder körperlicher Gewalt werden.
Ich denke, dass wir auch zur Kenntnis nehmen sollten, was die politisch interessierte Jugend zu diesem Thema zu sagen hat. In der erwähnten Session begründet die Jugendsession ihre Forderung der Nichtdiskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter anderem wie folgt: Der Begriff "Nichtdiskriminierung aufgrund der Lebensform" gemäss Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung reiche eben nicht aus angesichts der Tatsache, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung aktueller denn je seien und unter anderem dazu führten, dass Suizidversuche bei jungen Homosexuellen um ein Mehrfaches höher seien als bei Heterosexuellen. Diese aktiv sich zu Wort meldende Jugend ist offensichtlich sensibilisierter für das Thema als einige bestandene Erwachsene.
Ich bitte Sie, doch auch diese Stimme zur Kenntnis zu nehmen und der Standesinitiative Genf Folge zu geben.