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preparatory:AB 166192

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30

Wortprotokoll

Wir haben auch bei den Ausländern ganz verschiedene Kategorien. Sie haben Ausländer mit Aufenthalt zu einem bestimmtem Zweck, solche zum Zweck der Niederlassung, solche zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Dort funktioniert es. Dann haben wir die Grenzgänger, dann haben wir die Kurzaufenthalter, d. h. solche, die in der Regel weniger als ein Jahr in der Schweiz sind. Dann haben wir Flüchtlinge, darunter vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende, Schutzbedürftige usw.

Die Quellensteuer gilt nur für diejenigen, die in der Schweiz arbeiten. Für alle anderen Ausländer, für alle anderen Kategorien gilt sie nicht. Deshalb ist es dort relativ einfach zu erfassen.