Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-04-30
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30
Wortprotokoll
Die Schweizer Fahrzeughalter und die Schweizer Autofahrer bezahlen ihre Klebevignette in der Regel vorsichtshalber im Dezember, damit sie ab 1. Januar gerüstet sind; und dann haben sie sich für ein Jahr eingedeckt. Ausländische Gäste sind in der Regel an der Grenze mit dieser Frage konfrontiert. Viele wissen halt nicht, dass wir dieses Vignettensystem haben, und da kann es zu Missbrauch kommen. Aber wir haben ja gerade deshalb an den Grenzübergängen und an den neuralgischen Grenzübergängen - das sind natürlich Basel, Chiasso und Genf - verstärkte Kontrollen eingeführt, auch Kontrollen im Sinne der Empfehlung, dass wir, statt mit Bussen einzufahren, den Fahrzeughaltern eben sagen, in der Schweiz gelte die Vignettenpflicht. Es gibt auch entsprechende Signalisierungen an der Landesgrenze. Deshalb kann man hier nicht von Missbrauch durch Ausländer sprechen; das ist vielmehr das Leben, wie es sich abspielt. Kommen Sie im Sommer einmal mit mir an den Zoll nach Basel: Dort spielt sich das Leben als Tourismusinvasion ab. Es gilt gelegentlich eben auch, dass unsere Zoll- und Grenzwachtbehörden diese Invasion korrekt handhaben, und dazu gehört unter anderem eben die Vignette.