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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-04-30

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30

Wortprotokoll

Ich möchte den Kommissionssprecherinnen für die Präsentation des Geschäftes danken. Ich habe dem, was sie gesagt haben, nichts beizufügen. Ich bitte Sie, den Währungshilfebeschluss zu unterstützen.

Ein Wort aber noch mit Blick auf die Zukunft: Wir haben vor ein paar Wochen bekanntgemacht, dass wir eine Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds unterstützen möchten. Die Gewährung einer befristeten Kreditlinie in der Grössenordnung von bis zu 10 Milliarden US-Dollar an den Internationalen Währungsfonds wird Ihnen aber zu einem späteren Zeitpunkt als separates Geschäft unterbreitet. Das hat mit dem heutigen Geschäft also nichts zu tun. Trotzdem sage ich noch ein Wort zu dieser Kreditlinie, da das Thema auch in der Öffentlichkeit relevant geworden ist.

Die in Aussicht genommene Kreditlinie an den Internationalen Währungsfonds soll von der Schweizerischen Nationalbank gewährt und vom Bund garantiert werden. Das war in der Vergangenheit immer der Fall und soll fortgesetzt werden. Aktiviert würden diese Kreditlinien jedoch nur bei Vorliegen eines konkreten Finanzbedarfs des Internationalen Währungsfonds. Zudem würden die Mittel dem Währungsfonds selbst und nicht einzelnen Programmländern zufliessen. Die Mittel sind marktmässig zu verzinsen; auch das war in der Vergangenheit immer der Fall. Gezogene Mittel würden in der Bilanz der Nationalbank offiziell als Reserven gelten, auf die die Nationalbank zum Eigenbedarf jederzeit zurückgreifen kann. Die Kreditlinie für den Währungsfonds soll [PAGE 764] auf das Währungshilfegesetz abgestützt werden; es geht ja eindeutig um die Mitwirkung an - ich zitiere aus dem obengenannten Gesetz - "Hilfsaktionen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen des internationalen Währungssystems".

Es ist nun aber sinnvoll, die zeitlich und inhaltlich klar befristete IWF-Sonderhilfe nicht mit der Verlängerung des regulären Währungshilfebeschlusses, den Sie heute vorliegen haben, zu vermischen.

Mittelfristig soll die Kreditlinie für den Internationalen Währungsfonds nämlich in die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen überführt werden. Das würde dann die IWF-Sonderhilfe ablösen. Aufgrund der zeitlichen und inhaltlichen Beschränkung der IWF-Sonderhilfe ist eine Trennung vom längerfristig angelegten Währungshilfebeschluss, wie er Ihnen heute vorliegt, sinnvoll.

Unter diesen Voraussetzungen bitte ich Sie, auf das heutige Geschäft einzutreten und es nach den Anträgen von Bundesrat und Mehrheit der Kommission zu behandeln.