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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-12-21

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2011 die am 1. Oktober 2010 eingereichte parlamentarische Initiative Mörgeli vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass die Bestimmungen über die besonderen Untersuchungsmassnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestrichen werden; es geht um die Artikel 190 bis 195 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG).

Die Motion der WAK beauftragt den Bundesrat damit, die Artikel 190 bis 195 DBG so anzupassen, dass sie die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie diejenige zwischen den verschiedenen Untersuchungsbehörden von Bund und Kantonen respektieren.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die besonderen Untersuchungsmassnahmen, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen ergreifen kann, sich als nützlich erwiesen haben, unter anderem in Steuerhinterziehungsfällen, in denen die Kantone aufgrund der interkantonalen oder internationalen Tragweite der Angelegenheit oder aufgrund der fehlenden Mitarbeit der Steuerpflichtigen nicht in der Lage sind, die Untersuchung durchzuführen. Deshalb spricht sich die Kommissionsmehrheit klar gegen die von der Initiative verlangte ersatzlose Abschaffung dieser Instrumente der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus.

Dennoch ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass diese Untersuchungsmassnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht in ein Steuersystem passen, in dem grundsätzlich die Kantone für die Steuererhebung und die Durchführung der Steuerstrafverfahren zuständig sind. Die Kommission hat deshalb die erwähnte Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der laufenden Revision des Steuerstrafrechts dafür zu sorgen, dass die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie jene zwischen den verschiedenen auf Bundes- und Kantonsebene bestehenden Untersuchungsbehörden respektiert wird.

Eine die Initiative befürwortende Minderheit weist darauf hin, dass im föderalistischen System der Schweiz die Kantone für den Vollzug des DBG zuständig sind, und zwar auch in Sachen Steuerstrafrecht. Eine weitere Minderheit lehnt sowohl die Initiative als auch die Motion ab; die Initiative lehnt sie aus denselben Gründen ab wie die Mehrheit.

Die Motion lehnt sie deshalb ab, weil ihrer Ansicht nach die besonderen Untersuchungsmassnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht gegen die föderalistische Kompetenzverteilung verstossen. Die Kompetenz der Eidgenössischen Steuerverwaltung beschränke sich im Übrigen, so die Minderheit, auf die Weitergabe ihrer Untersuchungsergebnisse, die Eröffnung und Durchführung der Strafverfahren; das heisse, namentlich die Strafentscheide seien nach wie vor in der Kompetenz der Kantone.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 6 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Weiter beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen.