Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2011-12-21
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21
Wortprotokoll
Ich danke namentlich dem Kommissionssprecher welscher Zunge für die differenzierten Ausführungen. Wir haben in der Tat hier ein grosses Problem. Die sogenannte Steuerpolizei des Bundes - man kann sie nicht anders nennen - gehört meiner Ansicht nach abgeschafft, denn sie verstösst eklatant gegen den Föderalismus. Es ist Aufgabe der Kantone, die direkte Bundessteuer zu veranlagen. Dies ist auch gesetzlich ganz klar so vorgesehen, nämlich in Artikel 2 der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer. Der Bund hat dagegen nur eine Aufsichtspflicht.
Dieses System wird durch das System der sogenannten ASU-Verfahren, also durch die Verfahren der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen, unterlaufen. Durch die Steuerpolizei des Bundes wird die Verfahrensmacht in systemwidriger Weise auf den Bund verlagert. Das föderalistische Steuersystem wird dadurch ausgehebelt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung macht über das ASU-Verfahren nach den Artikeln 190ff. des DBG Druck auf die Kantone und zwingt diese oftmals, die Bestimmungen dieses Gesetzes nach dem Willen der Eidgenössischen Steuerverwaltung auszulegen und Sachverhalte nach deren Gusto zu bewerten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erhält dadurch eine Macht, die ihr das föderale System der Schweiz sonst nicht zuerkennt. Mittels ASU-Verfahren wird seitens der Steuerverwaltung aktiv versucht, den Steuerwettbewerb der Kantone ausser Kraft zu setzen beziehungsweise zu begrenzen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat als Aufsichtsorgan ohnehin die verfahrensrechtlichen Mittel, gegen Veranlagungen der Kantone in den dafür vorgesehenen Verfahren vorzugehen. Sie muss aber nicht auch noch die Verfahrenshoheit über die Steuerverfahren erlangen. Dies steht auch im Widerspruch zu ihrer Rolle als Aufsichtsorgan.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat mittels grossflächiger, weitangelegter ASU-Verfahren in den letzten Jahren immer mehr in die Steuerhoheit der Kantone eingegriffen, und dies, obwohl Artikel 190 Absatz 1 DBG vorsieht, dass die ASU-Verfahren "in Zusammenarbeit mit den kantonalen Steuerverwaltungen" erfolgen. Diese Vorschrift blieb entgegen bundesrätlicher Verlautbarung weitgehend Makulatur. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schreckte nicht davor zurück, auch in höchst zweifelhaften Fällen scharfe Zwangsmassnahmen einzusetzen und mittels Bundesgewalt gegen private Unternehmen und Privatpersonen vorzugehen. Die kantonalen Behörden werden zu blossen Befehlsempfängern degradiert, und es wird ihnen das Vorgehen aufoktroyiert.
Diese ASU-Verfahren sind regelmässig mit riesigen Kosten und Doppelspurigkeiten verbunden. Sie führen dazu, dass sich neben den für Steuerstrafverfahren zuständigen kantonalen Organen auch Bundesorgane mit einem Steuerfall beschäftigen. Dies ist in höchstem Mass ineffizient.
Der Steuerwettbewerb und das dezentrale, föderalistische Steuersystem sind zentrale Eckpfeiler der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Einführung der ASU-Verfahren war unüberlegt und wurde in Missachtung dieser grundlegenden Werte durchgesetzt. Wenn ein Steuersystem immer mehr zentralisiert und auf Bundesebene eine Steuerpolizei eingesetzt wird, welche alle Zwangsmittel wie Hausdurchsuchung, Blockierung von Vermögenswerten usw. in der Hand hält und auch regelmässig einsetzt, so ist dies unliberal und verstärkt den Zentralismus. Das schweizerische System basiert darauf, dass das Polizeiwesen wie auch das Strafprozessrechtswesen kantonal sind.
Ich habe eventualiter verlangt, dass zumindest beantragt wird, dass die Verfahren der Bundessteuerpolizei auf Steuervergehen, das heisst auf Steuerbetrugsfälle, begrenzt werden. Die Ausdehnung auf Fälle von schwerer Steuerhinterziehung unterminiert die in der Schweiz seit Langem bestehende Praxis der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Im ersteren Fall ist der Einsatz der Zwangsmittel des Bundes nicht gerechtfertigt. Auch wenn die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in letzter Zeit durch die Attacken aus dem Ausland im internationalen Verhältnis aufgeweicht worden ist, besteht kein Grund, diese Unterscheidung im Inland aufzugeben.
Ich bitte Sie sehr, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben, sonst zumindest die Motion der Kommissionsmehrheit anzunehmen. Es ist tatsächlich ein grosses Problem, das nicht nur die Kantone plagt, sondern eben vor allem Steuerzahler, zum Teil gute Steuerzahler, die sich an Recht und Gesetz halten.