Müller Philipp · Nationalrat · 2011-12-21
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-21
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative Mörgeli verlangt insbesondere, die Haftungsbegrenzung für die Finma sowie ihre Möglichkeit, Dritte mit einer Untersuchung zu beauftragen, aufzuheben. Die Motion verlangt, dass die Kosten für den Einsatz von Untersuchungsbeauftragten im Sinne von Artikel 36 des Bundesgesetzes über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht nur dann von den Beaufsichtigten zu tragen sind, wenn sich die Vorwürfe gegen diese bestätigt haben.
In den Augen der Kommissionsmehrheit könnte die Aufhebung der Haftungsbegrenzung für die Finma dazu führen, dass diese nur noch handelt, wenn ein Verstoss in ihren Augen offensichtlich ist. Im Zweifelsfall würde die Finma aufgrund des erhöhten Haftungsrisikos untätig bleiben.
Hinsichtlich der Aufhebung des Einsatzes der Untersuchungsbeauftragten ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass sich das bestehende System als flexibel und wirksam erwiesen hat. Es erlaubt der Finma, kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Personal anzustellen, ohne dabei ihren Etatbestand erhöhen zu müssen. Die Mehrheit erachtet es insbesondere angesichts der bisweilen beträchtlichen Beträge jedoch als problematisch, dass der Beaufsichtigte die Kosten einer Untersuchung auch dann tragen muss, wenn diese ergeben hat, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Sie fordert den Bundesrat deshalb in einer Motion auf, die rechtlichen Bestimmungen so zu ändern, dass der Beaufsichtigte die Kosten einer Untersuchung nur dann tragen muss, wenn diese die Vorwürfe bestätigt hat.
Eine Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass für die Finma keine bevorzugten Haftungsbestimmungen gelten sollten. Angesichts der Tatsache, dass die Entscheide der Finma den Ruf eines Finanzinstituts zerstören können, sei es stossend, dass der Beaufsichtigte bei Fehlentscheiden nicht angemessen entschädigt werde. Die Möglichkeit der Finma, Privatpersonen mit Untersuchungen zu beauftragen, führt in den Augen dieser Minderheit nicht nur zu extrem hohen Verfahrenskosten, sondern birgt vor allem auch die Gefahr von Interessenkonflikten. Zur Durchführung solcher behördlicher Untersuchungen sollten deshalb einzig die Dienststellen der Finma befugt sein.
Eine weitere Minderheit lehnt sowohl die Initiative als auch die Motion ab, die Initiative aus denselben Gründen wie die Mehrheit die Motion, weil sie befürchtet, die Kosten der Untersuchungen würden auf die Steuerzahler abgewälzt. Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Annahme der Motion empfiehlt Ihnen die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen.