AB 166444
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Einfach noch zur Klärung: Ich spreche zu Artikel 184 Absatz 1 Litera b DBG und zu Artikel 58 Absatz 2 StHG - das ist die eine Sache - und dann eben, wie der Präsident gesagt hat, zu Artikel 189 Absatz 1 DBG und zu Artikel 60 Absatz 1 StHG. Es geht also um diese beiden Gesetze.
Der Minderheitsantrag verlangt, mit dem Ständerat und mit dem Bundesrat, dass die Verfolgungsverjährung bei der Steuerhinterziehung fünfzehn Jahre beträgt. Heute sind es formell zwanzig Jahre, aber mit dem Entscheid des Bundesgerichtes wurde diese Frist auf fünfzehn Jahre gesenkt. Die Verfolgungsverjährungsfrist von fünfzehn Jahren im Fall von Steuerhinterziehung entspricht damit der geltenden Praxis.
Anders lautet der Antrag der Mehrheit der WAK. Die Mehrheit der WAK will diese Frist auf zehn Jahre verkürzen. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn man die Verjährungsfristen bei Steuerdelikten verkürzt. Wir müssen im Gegenteil alles daransetzen, dass die Verjährung nicht eintritt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden können und dass auch nach aussen signalisiert wird, dass das nicht geht.
Wir nehmen zwar zur Kenntnis, dass nach dem ersten Urteil keine Verjährung eintritt, aber das Signal nach aussen mit dieser Verkürzung - ich spreche jetzt zum Kommissionssprecher deutscher Sprache - ist wirklich politisch falsch. Die Mehrheit begründet diese Verkürzung mit dem Hinweis, dass die Verjährungsfristen bei der Steuerhinterziehung und beim Steuerbetrug aufgrund des unterschiedlichen Unrechtsgehaltes dieser Delikte unterschiedlich angesetzt werden müssen. Es stimmt, Steuerhinterziehung ist eine Übertretung, Steuerbetrug ein Vergehen. Folglich ist es richtig, dass wir die Verjährungsfristen unterschiedlich ansetzen wollen.
Die Minderheit verlangt aber, dass man diese Anpassung nicht nach unten, sondern nach oben vornimmt. Im Falle der Steuerhinterziehung soll man es beim Entwurf des Bundesrates belassen, nämlich bei den fünfzehn Jahren, und beim Steuerbetrug, bei dem mehr kriminelle Energie dahintersteckt, soll man eine höhere Frist ansetzen, nämlich zwanzig Jahre. Damit haben wir sowohl rechtlich die Kongruenz hergestellt, als auch politisch das richtige Signal ausgesendet. Steuerdelikte sind keine Kavaliersdelikte; hier muss alles darangesetzt werden, dass wir politisch und rechtlich klar festhalten, dass keinerlei Anreize bestehen, irgendwelche Verjährungen zu begünstigen, was mit dem Antrag der Mehrheit tendenziell gemacht wird.
Ich bitte Sie, folgen Sie der Minderheit und setzen Sie politisch und rechtlich die richtigen Signale bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs.