Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16
Wortprotokoll
Beim aktuellen Wortlaut der Allgemeinen Bestimmungen des StGB besteht die Schwierigkeit, dass man bezüglich der Verfolgungs- und Verjährungsfristen für das DBG und das StHG immer umrechnen muss. Den Hauptpunkt der Revision, die Sie vor sich haben, bildet daher die Frage der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung und dann auch der Vergehenssanktionen im DBG und StHG. Wir wollen aber auch die Gelegenheit nutzen, um ein paar formelle Anpassungen zu [PAGE 1523] machen, die sich vor allem aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ergeben haben. Dann gab es ein paar weitere Gesetzesrevisionen, die uns richtig erscheinen; sie betreffen das Rechnungslegungsrecht usw. Und schliesslich haben wir noch ein "Entrümpelungsgesetz" gemacht, was auch Folgen auf die StHG- und die DBG-Revision hat. Eigentlich ist aber in Ihrem Rat nur die Frage der Verfolgungsverjährung zur Diskussion gestanden, etwas weniger die Frage der Vollstreckungsverjährung.
Die Bestimmungen des StGB müssen für das DBG und das StHG umgerechnet werden. Das geltende Verfolgungsverjährungsrecht kennt keine Unterbrechung, keinen Stillstand. Die Verfolgungsverjährung kann nicht mehr eintreten, wenn ein erstinstanzliches Urteil gefällt worden ist. Bei den Fristen für die Verfolgungsverjährung hat der Bundesrat in der Vorlage keine Unterscheidung zwischen Übertretungen und Vergehen gemacht. Der Nationalrat hat diese Anpassungen jetzt gemacht. Die Mehrheit Ihrer WAK hat nun einen Antrag ausgearbeitet, der eine Anpassung vorsieht, welche eine Differenzierung betreffend Übertretungen und Vergehen enthält.
Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hat mit Bezug auf die Fragen der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung gesagt, dass die Vorlage, wie sie bei Ihnen zur Diskussion steht, nicht gerade ein Produkt gesetzgeberischer Klarheit sei. Ich muss das anerkennen - das ist so. Das Produkt ist mit den Anträgen der Mehrheit der WAK klarer geworden. Daher möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten. Wirklich umstritten waren nur noch diese Fragen der Verjährungsfristen.
Ich bitte Sie, einzutreten und die Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit zu verabschieden.