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Müller Philipp · Nationalrat · 2014-09-16

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sämtliche Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

In dieser Vorlage sollen die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung und die Sanktionen für Vergehen im Steuerrecht an das Strafrecht angepasst werden. Nach einer Änderung im Strafrecht waren alle strafrechtlichen Verjährungsfristen verlängert worden. Im Bereich des Steuerrechts hat dies zu unsinnig langen Verjährungsfristen geführt.

Es gab grundsätzlich nur einen Streitpunkt in diesem Geschäft, dieser betrifft die Verjährungsfrist bei der vollendeten Steuerhinterziehung. Das war auch der Grund, wieso unsere Fraktion die Vorlage bei der letzten Behandlung nicht unterstützt hat. Heute gilt für die Übertretung eine Verjährungsfrist von sage und schreibe zwanzig Jahren. Der Bundesrat sah ein, dass dies viel zu lange ist. Er schlägt eine Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren vor, was jedoch immer noch unverhältnismässig lange ist, dies umso mehr, da die Frist für Steuerhinterziehung mit fünfzehn Jahren formal gleich lang wäre wie die für Steuerbetrug.

Zum Vergleich mit dem Strafrecht: Gemäss Vorschlag des Bundesrates würde sogar eine fahrlässige Tötung oder eine einfache Körperverletzung viel früher verjähren, als dies bei der vollendeten Steuerhinterziehung mit fünfzehn Jahren der Fall wäre. Erschwerend kommt hinzu, dass die Aufbewahrungsfrist für Akten der Buchhaltung nur zehn Jahre beträgt. Das einzige Beweismittel im Steuerstrafrecht ist nach fünfzehn Jahren somit gar nicht mehr vorhanden.

Nun hat die Kommission unseren Vorschlag einer Verjährungsfrist von zehn Jahren für die vollendete Steuerhinterziehung gutgeheissen. Diese Frist ist immer noch lang, doch kann sie von uns so unterstützt werden.

Unter dieser Voraussetzung können wir dem Gesetz zustimmen und bitten Sie, dasselbe zu tun.