Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2014-09-16
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-16
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage sollen Verjährungsfristen für die Strafverfolgung und Sanktionen für Vergehen im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches endlich harmonisiert werden. Es handelt sich weitgehend um formelle Anpassungen, die wir eigentlich schon seit Längerem hätten vornehmen können.
Es bestehen heute lediglich noch zwei Differenzen zum Ständerat. Um diese Differenzen geht es hier. Es geht um die Artikel 184 und 189 DBG. Es geht also nur noch um die Länge der Verjährungsfrist und um eine gewisse Harmonisierung der Grundsätze und deren Verankerung ins ordentliche Recht, denn bis anhin sind die entsprechenden Bestimmungen nur in den Übergangsbestimmungen enthalten.
Mit den Änderungen im StGB wurde die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung abgeschafft, was dazu führt, dass die Verjährungsfrist faktisch verkürzt wird, wobei zu vermerken ist, dass im StGB die Verfolgungsverjährungsfristen für das Steuerstrafrecht damals verlängert worden sind. Gemäss den Anträgen der Mehrheit haben wir somit nach wie vor zwei unterschiedliche Fristen: eine von zehn Jahren für einige Übertretungstatbestände, währenddem für den Steuerbetrug, also die schwerwiegendere Straftat, eine Verfolgungsverjährungsfrist von fünfzehn Jahren gilt. Das Bundesgericht hat diese unterschiedlichen Fristen beanstandet und festgehalten, dass für alle Übertretungen eine Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren gelten sollte.
Obschon die CVP-Delegation der WAK bei Artikel 184 nicht in der Minderheit aufgeführt ist, schliesst sich die [PAGE 1525] CVP/EVP-Fraktion den Überlegung des Bundesgerichtes, des Ständerates und somit auch des Bundesrates an, im Wissen, dass es um eine formelle Anpassung geht. Wir machen Ihnen beliebt, dass Sie bei Artikel 184 die Minderheit unterstützen und für eine Frist von fünfzehn Jahren sind. Das habe ich bereits in der Frühjahrssession so vertreten. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie hier die Frist von zehn Jahren - das war der damalige Antrag Pelli - auf fünfzehn Jahre erhöhen, wie dies die Minderheit möchte. Wir werden somit bei Artikel 184 die Minderheit unterstützen und dem Beschluss des Ständerates zustimmen.
Bei Artikel 189 werden wir aber dem Antrag der Mehrheit zustimmen, weil wir gegen eine Erhöhung der Frist auf zwanzig Jahre sind, wie dies die Minderheit beantragt. Wir sind überzeugt, dass wir eine Vereinheitlichung beider Fristen erzielen und dementsprechend auch den Vorgaben des Bundesgerichtes gerecht werden sollten.