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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2014-09-16

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-16

Wortprotokoll

Wir blicken in der Tat auf eine lange Arbeitszeit zurück! Die parlamentarische Initiative wurde am 20. Juni 2003 von unserem heutigen Ratspräsidenten eingereicht. Ich gehe nicht mehr auf die lange Zeit ein, die zwischenzeitlich verflossen ist, erwähne aber, dass die Mehrheit der WAK-NR, trotz der veränderten wirtschaftlichen Ausgangslage, heute nach wie vor Handlungsbedarf ortet. Wir fordern eine Anpassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, damit die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung durch einen Anbieter oder eine Anbieterin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen positiv gewertet wird. Damit sagen wir auch ganz klar, dass wir den hohen Stellenwert des dualen Berufsbildungssystems anerkennen und dass wir mit dieser Initiative - das hat auch Frau Bundesrätin gesagt - diesen Teil stärken möchten. Die duale Berufsbildung steht hier nicht im Vordergrund.

Wir sind heute primär in einem Differenzbereinigungsverfahren, nachdem der Ständerat das Geschäft ebenfalls beraten hat und auf dieses eingetreten ist. Der Ständerat ist somit auch den Stimmen der Kantone gefolgt, die grossmehrheitlich eine Anpassung der Spielregeln im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wünschen. Wir sind nun noch mit einer Differenz konfrontiert. Der Ständerat hat sich mit der Frage der internationalen Verpflichtungen intensiv auseinandergesetzt. Er prüfte - wie zuvor bereits die WAK-NR - die Frage der EU-Kompatibilität und der Kompatibilität mit dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Wir hatten uns diese Fragen schon vor der Debatte im Ständerat gestellt.

Nun schlägt uns der Ständerat in Artikel 21 Absatz 1 vor, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält, unter Berücksichtigung verschiedener in Artikel 21 aufgelisteter Kriterien, darunter die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung, dies mit der Einschränkung, wonach das Kriterium der Ausbildung von Lernenden nur ausserhalb des Staatsvertragsbereichs berücksichtigt werden kann.

Die Mehrheit der WAK-NR stimmt diesem Änderungsbeschluss zu, weil wir darauf bedacht sind, dass wir die staatsvertraglichen Verpflichtungen auch in Zukunft einhalten können. Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission entspricht dem seit Jahren verfolgten Grundgedanken, wonach wir einerseits die inländischen Betriebe ermuntern wollen, Lernende aufzunehmen, und andererseits gleichzeitig eine Diskriminierung ausländischer Anbieter verhindern wollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt nun die Einschränkung, wie sie der Ständerat entworfen hat. Diese Lösung entspricht dem damaligen Wunsch des Initianten. Er wollte das Zuschlagskriterium der Ausbildung von Lernenden im Gesetz verankern, und das machen wir heute, wenn wir dem Antrag der Mehrheit zustimmen. Gleichzeitig wird dadurch das Beschaffungsrecht der Kantone harmonisiert. Ich erinnere einfach kurz daran, dass die Kantone dieses Kriterium im ausserstaatsvertraglichen Bereich bereits kennen - mit ein Grund, weshalb sie unserem Antrag grossmehrheitlich zustimmen.

Eine Minderheit Ihrer Kommission schlägt einen anderen Weg ein; sie missachtet die internationalen Verpflichtungen. Ich bin eigentlich eher erstaunt zu hören, dass Herr Pardini, der der Einzige aus der SP-Delegation ist, der den Minderheitsantrag unterzeichnet hat, die ganze SP-Fraktion in Geiselhaft nehmen möchte und Sie einlädt, hier der Minderheit zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass die anderen WAK-Mitglieder der SP die Mehrheit unterstützen werden, wie sie das in der WAK gemacht haben; sie wissen nämlich, dass wir hier einen klaren Entscheid zugunsten des Antrages der Mehrheit getroffen haben. Die WAK hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss des Ständerates zugestimmt.