Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16
Wortprotokoll
Ich würde auch dort sagen, Herr Caroni, dass die allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden. Das Bankengesetz hat ja eine ganz bestimmte Ausrichtung, ohne dass es einen Zweckartikel hat. Aber es hat eine ganz bestimmte Ausrichtung, indem es dem Gläubigerschutz und dem Funktionieren des Bankenbereichs dient. Aber eigentlich sind all die strafrechtlichen Tatbestände grundsätzlicher Art dem Strafgesetz unterstellt. Wir können das gerne noch anschauen für die Diskussion mit dem Ständerat. Ich gehe aber davon aus, dass wir das alles mit dem allgemeinen Strafrecht erfassen können.