Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16
Wortprotokoll
Im Steueramtshilfegesetz haben wir eine Bestimmung, wonach gestützt auf gestohlene Daten keine Amtshilfe geleistet werden kann, und zwar auch dann, wenn die Daten nicht von derjenigen Person oder von demjenigen Staat, der sie direkt gestohlen oder erworben hat, gebraucht werden, sondern von Dritten und Vierten; die Daten dürfen also auch in der Kette nicht gebraucht werden.
Der Stand der Dinge des Verfahrens mit Indien ist, dass wir keine Amtshilfe erteilen können, wenn das Gesuch aus Indien sich allein auf die gestohlenen Daten stützt. Wenn aber Gesuche eintreffen, die sich auf andere Sachverhalte oder andere Eckwerte stützen und die Voraussetzungen für ein Amtshilfegesuch erfüllen, dann können wir dem Gesuch entsprechen.
Doch konkret zu Ihrer Frage: Gestützt allein auf gestohlene Daten leisten wir keine Amtshilfe. Das können wir auch nicht tun, weil das so im Amtshilfegesetz steht.