Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-03-07
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als wir Kinder mit meinem Vater ins Schulhaus zum Abstimmen gingen. Mir kam es jeweils etwas seltsam vor, dass meine Mutter draussen bleiben musste. Sie sehen anhand dieser Erinnerung, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass sich die Frauen ihre Rechte und Freiheiten in zähen politischen Auseinandersetzungen erkämpfen mussten.
Diese Tatsache muss einen viel stärkeren Niederschlag in der neuen Bundesverfassung erhalten, als dies bis heute geschehen ist. Daher habe ich bereits in der Eintretensdebatte für die neue Bundesverfassung in der Sondersession vom Januar 1998 gefordert, es sei ein Reformpaket zur Gleichstellung von Mann und Frau auszuarbeiten.
Im Bereich der Gleichstellung ist in den letzten Jahren einiges erreicht worden. Diese Errungenschaften müssen sich in der revidierten Bundesverfassung niederschlagen. Daher muss der Prozess des Umdenkens konsequent weitergeführt werden. Nur so kann garantiert werden, dass die neue Bundesverfassung auch im nächsten Jahrtausend Gültigkeit hat.
Dass die Gleichberechtigung auch im politischen Alltag noch keine Selbstverständlichkeit ist, möchte ich anhand von zwei Beispielen anführen:
1. Die Kampagne zu den Nationalratswahlen 1999: Hier hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Quoten-Initiative versprochen, im Hinblick auf die Nationalratswahlen 1999 eine Informations- und Sensibilisierungskampagne durchzuführen. Aber der Bundesrat zauderte, wägte ab, liess die Idee überarbeiten. Damit wurde die Kampagne verzögert und verhindert; Sie alle werden ja noch wissen, dass es von Bundesseite keine Kampagne zur Sensibilisierung für die Frage der Frauenvertretung bei den Nationalratswahlen gegeben hat.
2. In seiner Antwort auf meine Motion "Ganze Männer machen halbe-halbe" (97.3219) schrieb der Bundesrat: "Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann einen wichtigen Einfluss auf die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter hat. Trotzdem muss er in Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen Prioritäten setzen und gegebenenfalls auch auf wünschenswerte Massnahmen verzichten. Massnahmen zur Förderung einer zufriedenstellenden Rollenverteilung zwischen Frau und Mann könnten sachlich durchaus opportun sein, drängen sich derzeit jedoch nicht mit erster Priorität auf."
Solange der Bundesrat Kampagnen zur Gleichstellung verschleppt und Frauenforderungen in den Augen des Bundesrates aus finanziellen Gründen nicht prioritär sind, solange sind wir Grünen überzeugt, dass es ein Verfassungsreformpaket "Gleichstellung von Frau und Mann" braucht. Der Bundesrat behauptet, es würde genügen, die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Artikel 7 Absatz 3 der Bundesverfassung als Grundrecht festzuhalten, man müsse diesen Auftrag nicht bei allen Artikeln wiederholen. Das mag ja wohl stimmen, aber darum geht es den Grünen in ihrer Motion nicht. Wir sind überzeugt, dass es nötig ist, die Verfassung mit der Brille der Gleichstellung kapitel- und artikelweise zu lesen.
Auch die neue Verfassung wird der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann nämlich nicht gerecht. In unserer Motion haben wir Teile aufgezählt, bei denen es sich aus unserer Sicht aufdrängt, dass sie kritisch durchleuchtet werden.
Nehmen wir nur ein Beispiel: die Leute ohne Erwerbseinkommen, und das sind häufig Frauen.
All jene Leute, die Kinder und Erwachsene gratis betreuen, müssten einen besonderen Schutz des Staates bekommen. Denn heute bevorzugen Sozialversicherungen, Steuerrecht, Bildungspolitik und Berufschancen jene, die zu hundert Prozent in den Arbeitsprozess integriert sind.
Wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf unsere Motion schreibt, die vorgelegten Vorschläge würden nicht genügen, um ein Verfassungsreformpaket zu begründen, dann entlarvt er sich selbst. Der Bundesrat hat noch nicht begriffen, was mit einer umfassenden Gleichstellungspolitik gemeint ist. Da genügt es eben nicht, ein paar Retuschen und Korrekturen anzubringen, sondern die Bundesverfassung als Grundlage unseres Staates muss unter dem Blickwinkel der Gleichstellung gelesen werden.
Es ist heute eine der vordringlichsten Aufgaben eines modernen und demokratischen Staates, für die wirkliche Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu sorgen. Wenn wir heute ein Verfassungsreformpaket zur Gleichstellung von Frau und Mann gutheissen, so kann die Verfassung so konkretisiert werden, dass sie auch noch im neuen Jahrtausend Gültigkeit haben wird.
Morgen, am 8. März 2000, dem Internationalen Frauentag, findet in der Schweiz, in Genf, der Auftakt zum "marche mondiale des femmes" statt. Der "marche mondiale des femmes" wendet sich gegen Gewalt an Frauen und fordert eine gerechte Verteilung der Güter. Gewalt und Armut haben sehr viel mit mangelnder Gleichstellung zu tun. Als Parlament könnten wir am Vortag des "marche mondiale des femmes" ein Zeichen setzen, dass es auch uns mit der tatsächlichen Gleichstellung Ernst ist.
Deshalb bitte ich Sie, unsere Motion für ein Verfassungsreformpaket "Gleichstellung von Frau und Mann" zu überweisen.