Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-11-29
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-11-29
Wortprotokoll
Nachdem das Parlament nach langem und zähem Ringen die Fristenregelung beschlossen hat und der Bundesrat diese Revisionsvorlage unterstützt, beantragen wir Ihnen im Einklang mit der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat, die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenentwurf abzulehnen. Mit der Annahme der Volksinitiative würde ein eigentliches Abtreibungsverbot statuiert, und damit würde man hinter die geltende Rechtslage zurückgehen. Die Volksinitiative stellt aus diesem Grund einen weder sachlich noch politisch gangbaren Weg dar.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass der Bundesrat die vom Parlament beschlossene Fristenregelung unterstützt. Der Bundesrat hatte sich für eine Regelung ausgesprochen, die den Entscheid für einen Schwangerschaftsabbruch in der Verantwortung der Frau belässt, und diese Haltung hat der Bundesrat in den letzten beiden Jahren auch in den parlamentarischen Beratungen immer vertreten. Der Bundesrat will nicht das Risiko eingehen, dass die heutige, unbefriedigende Lösung mit der Kriminalisierung der betroffenen Frauen noch über längere Zeit weiterbesteht. Aus diesem Grunde unterstützt der Bundesrat die vom Parlament beschlossene Vorlage, auch wenn wir uns in der parlamentarischen Debatte in den Räten für eine etwas andere Ausgestaltung der Fristenregelung eingesetzt haben.
Lassen Sie mich aber noch Folgendes betonen: Falls das Volk im nächsten Jahr der vom Parlament beschlossenen Vorlage zustimmt, dann ist noch nicht alles getan. Es wurde heute verschiedentlich erwähnt. Ein wirksamer Schutz des werdenden Lebens erfordert eine ganze Reihe von Massnahmen, die aufeinander abgestimmt sein müssen. Wir haben heute Vormittag Gelegenheit, über eine weitere Massnahme in diesem Bereich zu diskutieren. Nur so ist sichergestellt, dass eine Frau, für welche die Geburt eines Kindes mit grossen Sorgen und Nöten verbunden sein kann, nicht auf sich allein gestellt bleibt. Ich denke dabei nicht nur an einen Mutterschutz, der diese Bezeichnung auch verdient, sondern z. B. auch an den Ausbau der kantonalen Schwangerschaftsberatungsstellen. Das dortige Angebot ist, namentlich auch für fremdsprachige Frauen, gut zugänglich zu machen.
Wie gesagt, haben wir heute Morgen die Gelegenheit, über die Mutterschaftsversicherung weiterzudiskutieren. Es geht auch darum, dass man im Bereich der Familienbesteuerung, der Kinderzulagen oder der Angebote für berufstätige Mütter einen Schritt weiterkommt. Dort müssen wir beweisen, dass uns der Lebensschutz auch tatsächlich etwas wert ist. Dies müssen wir vor und nach der kommenden Volksabstimmung unter Beweis stellen.
Lassen Sie mich kurz noch ein paar Worte zum Antrag der Minderheit Studer Heiner sagen: Die Argumentation von Herrn Studer richtet sich offensichtlich nicht gegen den Inhalt der Initiative, sondern er vertritt eine verfassungsrechtliche Argumentation; insofern stellt der Antragsteller den Grundsatz, den das Parlament mit seinem Beschluss zur Fristenregelung beschlossen hat, wieder infrage. Der Antrag der Minderheit Studer Heiner führt also gleichsam wieder an den Anfang der Diskussion zurück. Deshalb unterstützt der Bundesrat diesen Antrag nicht. Er kann ihn nicht unterstützen, da all das, was bis jetzt diskutiert und beschlossen worden ist, wieder infrage gestellt würde.
Ich ersuche Sie deshalb, die Volksinitiative "für Mutter und Kind" zur Ablehnung zu empfehlen. Sie entspricht nicht dem, was das Parlament beschlossen hat. Ich bitte Sie auch, dem Antrag der Minderheit Studer Heiner nicht zuzustimmen.