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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 1999-12-08

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-08

Wortprotokoll

Die vorliegenden Volksinitiativen haben eines gemeinsam: Beide sind gut gemeint, und beide wollen sparen, allerdings unter unterschiedlichen Bedingungen. Die Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten" tut dies auf dem Weg der Aufhebung des Versicherungsobligatoriums für die ambulanten Behandlungskosten. Das heisst, Chronischkranke hätten praktisch keine Chance mehr, sich irgendwo versichern zu können, weil die Krankenkassen nicht an Leuten interessiert sind, die sie nur Geld kosten.

Wir haben von den Initianten keine Antwort auf die Frage bekommen, was mit Leuten passieren muss, die zum Beispiel IV-Renten beziehen, mit wenig Geld leben und wöchentlich ins Spital zu einer Dialyse gehen müssen. Wer soll das bezahlen? Sie haben diese Leute an die Sozialhilfe verwiesen.

[PAGE 2438] Das ist am Ende des zweiten Jahrtausends absolut unkorrekt und nicht zumutbar. Ich muss mit meinen Vorrednern und Vorrednerinnen sagen, dass diese Volksinitiative in jeder Beziehung unseriös ist. Es ist auch unseriös, dass man Spitaltagespauschalen in der Verfassung festhalten will und man keine Antwort auf die Frage erhält, wer den Rest dieser Tagespauschale bezahlen soll, wenn der Steuerfuss gleich hoch bleiben muss.

Ich persönlich bin sehr froh darüber, dass das Anliegen der anderen "Denner-Initiative" rechtlich noch nicht bindend ist. Somit können wir heute noch im Rat diskutieren und müssen die Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten" dem Volk nicht undiskutiert vorlegen. Denn tiefere Spitalkosten will jede Person.

Was hingegen die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" betrifft, ist es in unserer Fraktion unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht. Allerdings sind wir nicht der Meinung, dass diese Volksinitiative verfassungswürdig ist. Es geht klar um Absichten, die in einem Gesetz festgehalten werden müssten.

Was Herr Zäch mit seinem Rückweisungsantrag will, ist eine Optimierung der Zuweisung von Patienten und Patientinnen an das richtige Spital. Ob eine Verfassungsänderung dazu der richtige Weg ist, darüber haben wir in der CVP-Fraktion auch unsere Zweifel. Vor allem haben wir auch Zweifel darüber, ob in diesem Land mit dieser Volksinitiative überhaupt noch eine flächendeckende Spitalplanung möglich ist und wir auch in Zukunft über die Aufhebung des Vertragszwanges diskutieren können.

Die CVP-Fraktion unterstützt aber den Rückweisungsantrag Zäch, da man diesen Antrag nach ihrem Verständnis nicht wortwörtlich auslegen muss. Frau Egerszegi hat behauptet, dass die Gleichbehandlung im stationären Bereich dann garantiert werden müsste. Herr Zäch verlangt nur, dass die Frage der Gleichbehandlung im stationären Bereich geregelt werden muss. Ob die Regelung bestehen soll, dass der Patient oder die Patientin dann einen Teil seiner oder ihrer Kosten persönlich übernehmen muss, ist noch offen. Deshalb haben wir keine Bedenken, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Die Ausformulierung eines Gesetzes ist ja dann effektiv Sache der Kommission.

Herr Zäch möchte mit seinem Rückweisungsantrag ja nur erreichen, dass nicht heute über die Volksinitiative abgestimmt wird, sondern nach der ordentlichen Revision des KVG, die ohnehin vom Bundesrat vorgesehen ist, die zurzeit in der Vernehmlassung ist und bis Ende 2000 im Parlament diskutiert und verabschiedet werden muss. Es geht also nicht um einen indirekten Gegenvorschlag, der ein paralleles Legiferieren verlangt, sondern um Massnahmen, die im ordentlichen Rahmen der zweiten KVG-Revision vorzusehen wären.

Wir fühlen uns in der CVP-Fraktion absolut frei, dann über die Ausgestaltung der Revision entsprechend zu legiferieren und Stellung zu beziehen, und haben deshalb keine Mühe, heute den Rückweisungsantrag Zäch zu unterstützen, d. h., die Abstimmung über die Volksinitiative erst nach der KVG-Revision vorzunehmen. Falls aber der Rückweisungsantrag Zäch abgelehnt wird, wird die CVP-Fraktion die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" nicht zur Annahme empfehlen, da auch sie der Überzeugung ist, dass sie am Ziel vorbeigeht.