Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2001-11-29
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-29
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion, für die ich sprechen darf, hat die Fristenlösung grossmehrheitlich abgelehnt. Sie engagiert sich für die Aufrechterhaltung des geltenden Rechtes. Ich nenne Ihnen drei Gründe, die zu dieser Überlegung geführt haben.
Der erste Grund: Bei allem Respekt vor den ethischen Überzeugungen, die der Initiative zugrunde liegen, gelangen wir zur Auffassung, dass es einer absolut zu rechtfertigenden Hierarchie der Werte entspricht, dass der Schutz der Gesundheit der Mutter in der Güterabwägung ein zu berücksichtigendes Element darstellen muss. In der Initiative wird dieser Gesichtspunkt völlig ausgeschlossen. Die Voraussetzung der "akuten, nicht anders abwendbaren, körperlich begründeten Lebensgefahr" der Mutter als einziges Element der Güterabwägung gegenüber dem Wert des ungeborenen Lebens kann unseres Erachtens dem in dieser Frage erforderlichen Wertevergleich nicht gerecht werden. Das im bestehenden Recht in Artikel 120 des Strafgesetzbuches geltende Kriterium der grossen Gefahr dauernden schweren Schadens an der Gesundheit der Schwangeren dürfen wir nach über sechzig Jahren nicht plötzlich wegbedingen.
Der zweite Grund meines Neins zur Initiative ist das darin aufgestellte Postulat, dass eine als Folge von Gewaltanwendung, also als Folge eines Verbrechens, zustande gekommene Schwangerschaft ausdrücklich nicht abgebrochen werden dürfte. Die Initianten verkennen dabei die in derartigen Fällen möglichen langwierigen schweren Schäden an der psychischen Gesundheit der Mutter, die noch intensiviert werden, wenn ein unter solchen Umständen von der Mutter geforderter Schwangerschaftsabbruch nicht vorgenommen werden kann.
Der dritte Grund unseres Neins ist, dass die Initiative hinter den Stand der heutigen Gesetzgebung zurückführen würde, der man einzig vorwerfen kann, dass sie kaum mehr durchsetzbar ist. Umso schwieriger wäre die Durchsetzbarkeit einer rigideren und restriktiveren Regelung. Eine derartige Gesetzgebung sollten wir nicht machen. Wir sollten nicht Gesetze aufstellen, von denen wir heute wissen, dass sie nicht durchsetzbar sind.
Wir lehnen grossmehrheitlich die Fristenlösung ab, und wir lehnen praktisch geschlossen die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ab.