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Studer Heiner · Nationalrat · 2001-11-29

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Wie Sie aus den Unterlagen ersehen können, habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht, es sei Volk und Ständen ein Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dies ist ein Vorstoss der Vertreter der EVP in diesem Rat und nicht ein Vorstoss der Fraktion.

Wir haben den Antrag bewusst eingereicht, weil wir der Überzeugung sind, dass es wichtig und richtig ist, auf Verfassungsstufe auch den Grundsatz des Schutzes des ungeborenen Lebens festzuhalten. In diesem Sinne ist - im Gegensatz zu dem, was von der Kommissionsmehrheit gesagt wird - eben die Logik gegeben, dass der Grundsatz in die Verfassung und die Einzelheiten in die Gesetzgebung gehören.

Was will dieser Gegenvorschlag, und was unterscheidet ihn von der Initiative? Wir haben bewusst die Formulierung von Absatz 1 des Artikels 4bis übernommen, den die Initianten der Volksinitiative in die Bundesverfassung integrieren möchten. Ich hoffe, Sie verstehen mich trotz des hohen Lärmpegels neben mir, ich verstehe mich beinahe selber nicht - aber das ist eine andere Sache.

Für uns ist es wichtig, dass der Grundsatz in der Verfassung verankert wird, wonach auch das ungeborene Leben geschützt wird. Damit wäre sichergestellt, dass jede Variante ausgeschlossen wäre, die eine Regelung vorsieht - ich bin einverstanden mit der Kommission, von Regelung und nicht von Lösung zu sprechen -, welche alleine irgendeine Frist zur Grundlage hat. Wir legen ganz offen dar, was wir wollen und was wir nicht wollen. Dann können wir die Gegenüberstellung machen.

Wir hätten es lieber gehabt, wenn die Fristenregelungsabstimmung vor der Abstimmung über diese Volksinitiative hätte stattfinden können. Es hätte auch der Logik der früheren Entscheide unseres Rates entsprochen. Denn die zur Diskussion stehende Volksinitiative ist weder ein direkter noch ein indirekter Gegenvorschlag zur gesetzlichen Regelung der Fristenregelung. Die Behandlung ist vielmehr völlig unabhängig voneinander geschehen. Das Interessante ist, dass der Abstimmungstermin in dieser Thematik festgelegt ist, bevor die Volksinitiative überhaupt beraten und darüber entschieden worden ist. Die Fristenregelung wurde ja schon im März definitiv verabschiedet. Wir hätten nicht die gleiche Komplikation und Konfusion, wenn wir vom Bundesrat einen Termin bekommen hätten, bei dem wir über die Grundsatzfrage "Will das Schweizervolk eine Fristenregelung: Ja oder Nein?" hätten entscheiden können.

Wenn jetzt lediglich die Volksinitiative "für Mutter und Kind" am gleichen am Tag zur Abstimmung kommt, hat man zwar immer noch die Möglichkeit, "Fristenregelung: Ja oder Nein?" sowie "Volksinitiative 'für Mutter und Kind': Ja oder Nein?" zu stimmen, aber die dazwischenliegenden Positionen fallen in der Debatte völlig weg. Ich weiss, dass natürlich sowohl diejenigen, die engagiert hinter der Fristenregelung stehen, als auch die Initianten dieser Initiative es sehr gerne sehen, dass es auf die reine Frage Fristenregelung versus Initiative "für Mutter und Kind" herauskommt; auf diese Weise können sich beide Seiten mit ihren Positionen so stark wie möglich profilieren. Aber dieser Fragenkreis - das wissen wir - ist so heikel und komplex, dass wir der Überzeugung sind, es müsse möglich sein, sich auch über die Zwischenlinie auszusprechen: Keine Fristenregelung, aber der Grundsatz in der Verfassung und die Einzelheiten im Gesetz.

Würde also - was wir hoffen - die Fristenregelung abgelehnt, und würde gleichzeitig auch die Initiative abgelehnt, begänne das Thema so oder so wieder von vorne. Wir sind folgender Meinung: Wenn schon der Bundesrat diese Doppelabstimmung am gleichen Termin durchführen will, gegen alle Logik, wie sie bei früheren Abstimmungen angewendet wurde, muss mindestens ein Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt werden, der den erwähnten Grundsatz festhält, damit differenziertes Entscheiden möglich wird. Aus diesem inhaltlichen, aber auch abstimmungstechnischen Grund sind wir also überzeugt, dass es wichtig ist, den Stimmberechtigten diese Möglichkeit zu geben.

Wir von der EVP unterstützen auch die Massnahmen, welche endlich zu einer Mutterschaftsversicherung führen sollen. Wir unterstützen viele andere Massnahmen - das haben wir in diesem Rat belegt -, welche es möglich machen, die Grundlagen zu bilden, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche minimiert werden kann. Aber hier, in dieser grundsätzlichen Frage des Schwangerschaftsabbruchs, sind wir der Überzeugung, dass das Volk die Möglichkeit haben muss, sich zur Grundsatzfrage des Schutzes des ungeborenen Lebens in der Verfassung zu äussern.

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