Hess Walter · Nationalrat · 2001-11-29
Hess Walter · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-29
Wortprotokoll
Ich spreche in meinem persönlichen Namen und nicht im Namen der Fraktion.
Nach sehr, sehr langer Überlegung werde ich der Initiative zustimmen und werde dadurch zu einer ganz kleinen Minderheit in diesem Saal gehören. Ich tue dies nicht, weil ich etwa ein Fundamentalist wäre, ganz und gar nicht, sondern weil mir der Wert jedes menschlichen Lebens zu viel bedeutet, als dass ich mich einfach davonschleichen könnte. Schwangerschaftsabbruch ist kein alltägliches Geschäft. Vielmehr handelt es sich um eine Frage, die mit der Würde des Menschen zu tun hat. Es geht um das menschliche Leben und somit um das höchste Rechtsgut, das es überhaupt gibt. Die Menschenwürde erträgt auf die Dauer Kompromisse schlecht.
Folgende Grundüberlegungen sind für mich wegleitend:
1. die Anerkennung, dass unerwünschte Schwangerschaften Notlagen verursachen können;
2. die Anerkennung, dass die heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine richtige Unterstützung schwangerer Frauen in Not nicht ausreichend sind;
3. die Anerkennung der Menschenwürde nicht nur der schwangeren Mutter, sondern auch des Kindes vor der Geburt;
4. die Feststellung, dass ein Schwangerschaftsabbruch den betroffenen Frauen oft keine Erleichterung bringt, sondern oft auch der Anfang neuer Probleme ist;
5. die Feststellung, dass bei der Fristenlösung eine echte Rechtsgüterabwägung zwischen dem Existenzrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mutter nicht stattfindet. Frau Aeppli hat das Wort der Güterabwägung gebraucht. Während dieser Frist findet sie eben gerade nicht statt.
Die Initiative "für Mutter und Kind" anerkennt die Menschenwürde auch des Kindes vor der Geburt. Sie garantiert der werdenden Mutter die erforderliche und unentgeltliche Hilfe. Sie nimmt eine echte Rechtsgüterabwägung vor. Sie fordert gesellschaftliche Rahmenbedingung, welche verhindern, dass eine Mutter wegen einer Schwangerschaft in sozioökonomische Schwierigkeiten gerät und von der Fürsorge abhängig wird.
Ich bin mir völlig bewusst, dass keine Frau leichtfertig abtreibt. Es entspricht aber leider einer gesellschaftlichen Realität, dass oft ein grosser Druck zur Abtreibung aus dem sozialen Umfeld der Frau vorhanden ist, z. B. vom männlichen Partner, von den Eltern usw. Oftmals sind es gerade diese Druckversuche, die für die betroffenen Frauen das grösste Problem darstellen. Solche Druckversuche sollen untersagt sein.
Was mir persönlich an der Initiative Mühe macht, ist, dass Abtreibungen nach Vergewaltigungen nicht ausgenommen sind. Das macht mir Mühe, obwohl sich gemäss einer Umfrage eines schweizerischen Strafrechtsprofessors bei vielen noch lebenden Richtern aus der Zeit zwischen 1942 und 1980 keiner dieser Richter an einen Fall einer Verzeigung wegen Abtreibung nach einer Vergewaltigung erinnern konnte. Es macht mir Mühe, obwohl die Statistik "nur" mit einem möglichen Fall pro Jahr rechnet. Es macht mir Mühe, obwohl gemäss der Initiative die Möglichkeit bestünde, die Zustimmung zur Adoption sofort zu erteilen. Es macht mir Mühe, obwohl mir völlig klar ist, dass ein geschehenes Unrecht nicht durch ein anderes Unrecht wieder gutgemacht oder verbessert wird.
Trotz dieser Bedenken werde ich dafür stimmen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, dies wegen der anderen Faktoren: weil sie die Menschenwürde von Mutter und Kind und die Hilfe an Mütter ins Zentrum stellt und vor allem, weil der Schwangeren mit einer wirksamen Unterstützung mehr geholfen wird als mit einer Abtreibung.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen oder den Antrag der Minderheit Studer Heiner anzunehmen.