AB 167248
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-09-19
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen hier, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und Testkäufe zuzulassen.
Ich hatte in meinem früheren Leben sieben Jahre lang die Aufsicht über Gaststätten und den Detailhandel im Alkoholhandel. Ich habe dabei festgestellt, dass anders als mit Testkäufen die Einhaltung dieses Gesetzes nicht überprüfbar ist, und das ist ja eigentlich auch einleuchtend. Sie haben den Käufer, den Jugendlichen, der nicht einkaufen darf, Sie haben den Verkäufer, der verkaufen will, und beide haben natürlich ein Interesse daran, dass die verbotenen Verkäufe nicht auffliegen. Sie haben also ein kollusives Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Deswegen haben wir schon vor zehn Jahren begonnen, solche Testkäufe durchzuführen, um die Läden an ihre Pflichten zu erinnern. Wir mussten feststellen, dass wir sonst dieses Problems nicht Herr werden.
Frau Flückiger, Sie haben vorhin, als Sie die anderen Jugendschutzbestimmungen abgelehnt haben, damit argumentiert, es sei für unter 16-Jährige oder unter 18-Jährige verboten, Alkohol zu kaufen. Aber irgendwie müssen Sie dann auch zeigen, wie Sie dieses Verbot durchsetzen wollen. Sie haben bei Ihrer Begründung überhaupt keinen Fingerzeig gemacht, in welche Richtung Sie dieses Verbot durchsetzen wollen. Sie können schon hier einfach sagen, [PAGE 1535] es sei verboten, Sie können schon sagen, die Eltern müssten halt ihre Kinder erziehen. Ich habe vier Kinder; ich versuche sie zu erziehen, aber ich kann Ihnen sagen: Ich bin bös überfordert, wenn es darum geht, die Jugendlichen in diesem Bereich zu führen. Sie können meine Söhne fragen. Ich bin ein strenger Vater, und sie beklagen sich auch darüber, aber ich werde dieses Problems nicht Herr. Das ist ein Problem, und Sie müssen das anerkennen, und Sie müssen auch Lösungen aufzeigen. Sie dürfen nicht nur sagen, was alles nicht geht.
Wir haben diese Testkäufe in der Region Bern durchgeführt. Wir haben mit der Staatsanwaltschaft und den Polizeibehörden zusammen die Grundlagen gezimmert. Das war etwas gebastelt, aber es hat funktioniert, und vor allem haben wir die Missbräuche auch feststellen können. Es gibt sehr viele Gewerbebetriebe, die einen grossen Aufwand betreiben, um sich korrekt und gesetzeskonform zu verhalten. Dann gibt es andere, die diese Pflichten vernachlässigen, und diese sollen nicht dafür noch belohnt werden.
Deshalb begrüssen wir es, wenn im Gesetz jetzt eine saubere Grundlage geschaffen wird, um der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch Nachachtung verschaffen zu können - am besten funktioniert es mit Testkäufen, wie sie hier jetzt vorgeschlagen werden. Mit dieser Änderung wird es möglich sein, den Jugendschutz wirksam durchzusetzen.
Wir danken Ihnen daher für Ihre Unterstützung der Mehrheit und der Fassung des Bundesrates.