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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-09-19

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-19

Wortprotokoll

Im 2. Abschnitt, "Werbeverbote", unterscheidet der Bundesrat zwischen Werbung für Spirituosen und Werbung für die übrigen alkoholischen Getränke. In Artikel 4 geht es um Werbebeschränkungen, die nur für Spirituosen gelten, Artikel 5 regelt vereinfacht gesagt die Werbung für Bier und Wein. Diese Differenzierung ist nicht nur kompliziert; sie ist auch nicht sinnvoll und nicht zielgerichtet. Erstens kann Alkohol unabhängig von der Art der Gewinnung eine gesundheitsschädigende Wirkung nach sich ziehen; ob Schnaps, Bier oder Wein - in zu grossen Mengen ist er schädlich. Zweitens werden in der Schweiz hauptsächlich Bier und Wein konsumiert, gerade auch bei Jugendlichen machen Bier und Wein immer noch den weitaus grössten Teil des Alkoholkonsums aus.

Werbung und Preis sind zwei wichtige Elemente, welche den Konsum alkoholischer Getränke beeinflussen. Aggressives Marketing gegenüber Jugendlichen sei an der Tagesordnung, schreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände. Weiter fügt sie an, dass internationale Studien eindeutig belegen, dass Alkoholwerbung die Einstellung zum Konsumgut Alkohol gerade bei Jugendlichen positiv präge. Es ist ja klar: All die gutausgebildeten Fachleute und all die Marketinginstrumente sollen schliesslich den Umsatz ankurbeln, sonst wären all die Ausgaben für Werbung ja für die Katz. Dass solche Werbung zunehmend bei grösseren Veranstaltungen platziert wird, an denen sich viele Jugendliche aufhalten, kommt nicht von ungefähr. Gerade auch bei solchen Anlässen haben sich aber auch die Probleme mit übermässigem Alkoholkonsum akzentuiert. Alkoholwerbung untergräbt die Präventionsanstrengungen.

Dieses Gesetz will gemäss Artikel 1 die Regelung des Handels mit alkoholischen Getränken mit dem Zweck: "a. den problematischen Alkoholkonsum und die Schäden, die dadurch verursacht werden können, zu vermindern; b. insbesondere die Jugend zu schützen." Wenn dieser Artikel nicht toter Buchstabe sein soll, dann braucht es hier eine griffigere Regelung.

Die Vorlage des Bundesrates ist ja nicht so weit gegangen, Werbung für Alkohol zu verbieten. Sie regelt nur Werbebeschränkungen. Richtigerweise sollen diese nicht nur für Spirituosen, sondern für alle alkoholischen Getränke gelten. All diese Gründe sprechen für eine Vereinheitlichung der Werbebestimmungen.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit Marra zu unterstützen.