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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-19

Wortprotokoll

Es wurde gesagt, dass mehr Repression bzw. höhere Mindestpreise oder eine Festlegung von Mindestpreisen nicht zielführend seien. Ich möchte Ihnen dazu etwas sagen, auch wenn ich Sie dann trotzdem bitten werde, am Schluss nicht Mindestpreise zu beschliessen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Jedenfalls sollten wir, denke ich, auch hier bei den Fakten bleiben, wie das grundsätzlich bei unseren Diskussionen der Fall ist.

Es gibt Studien, die zeigen, dass Mindestpreise durchaus eine Wirkung haben. Wir haben im Juli 1999 aufgrund des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens die Steuern auf importierten Spirituosen um bis zu 50 Prozent senken müssen. Es hat sich gezeigt, dass in der Folge in unserem Land gerade der Spirituosenkonsum um 40 Prozent gestiegen ist; das ist also nachweislich so. Dann hat man im Jahre 2004 festgestellt, dass die Einführung der Sondersteuer auf Alcopops im Ergebnis zu einer Reduktion der Importmengen um über 60 Prozent geführt hat; diese Zahlen lassen sich belegen. Dann gibt es eine grossangelegte Metaanalyse von 50 Studien aus den USA, Kanada und Europa, die zeigt, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen Preiserhöhungen und der Reduktion von alkoholbedingten Todesfällen, Krankheitsraten, Unfällen und Gewalttaten gibt. Auch in der Schweiz haben wir, d. h. das Bundesamt für Gesundheit, eine Erhebung gemacht; es hat festgestellt, dass bei Preiserhöhungen um 20 bis 25 Prozent rund 50 Prozent der Konsumenten weniger trinken würden. Diese Fakten sind bekannt.

Jetzt können Sie mich natürlich fragen, weshalb ich Ihnen trotzdem empfehle, den Antrag auf Einführung von Mindestpreisen abzulehnen. Wir haben uns diese Gedanken auch gemacht, und wir haben - nicht zuletzt in Anbetracht von Artikel 118 unserer Bundesverfassung, der verlangt, dass man, wenn man repressive Regulierungen einführen will, schaut, ob sie verhältnismässig sind - gesagt: Es gibt Massnahmen, die für den Jugendschutz wirksam, aber für die Wirtschaft weniger beeinträchtigend und somit verhältnismässig sind. Darum und vor allem auch im Sinne des Jugendschutzes schlagen wir Ihnen drei Regelungen vor - und ich hoffe, dass Sie diesen dann auch zustimmen, wenn Sie jetzt die Mindestpreise ablehnen -, nämlich ein Verbot der Happy Hours, ein Nachtverkaufsverbot und Testkäufe. Das sind die drei Massnahmen, die wir vorschlagen, weil sie verhältnismässig sind und weil sie die Wirtschaft weniger beeinträchtigen als ein Mindestpreisgebot.

Wir sind auch der Auffassung - es ist heute gesagt worden -, dass durchaus die Gefahr besteht, dass Mindestpreise einen falschen Anreiz setzen, dass man also Billigalkohol statt Qualität fördert. Das ist ein gesundheitspolitischer und ökonomischer Vorbehalt. Man muss sich durchaus die Frage stellen: Wer profitiert dann von den Gewinnmargen? So können wir das Ziel eines wirksamen Jugendschutzes wahrscheinlich nicht erreichen.

Aber noch einmal: Wir haben uns für den anderen Weg entschieden, nämlich für die Massnahmen Verbot der Happy Hours, Nachtverkaufsverbot und Testkäufe. Ich möchte Sie bitten, das so zu akzeptieren.